Brandenburg/Havel. Die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ meint, eine Weltanschauung zu sein. Das Oberlandesgericht Brandenburg sieht das anders.
Der satirisch ausgerichtete Verein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ kann nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beanspruchen. Daher dürfe das Land Brandenburg dem Verein auch untersagen, an den Ortseingängen von Templin (Uckermark) mit Hinweisschildern für seine wöchentlichen „Nudelmessen“ zu werben, entschied das Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch in Brandenburg/Havel.
Der Parodie-Verein hatte in seiner Klage gegen das Verbot geltend gemacht, dass er als Weltanschauungsgemeinschaft das gleiche Recht haben müsse wie die christlichen Kirchen, die an den Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten der Gottesdienste hinweisen dürfen.
Gericht: „Pastafaris“ imitieren Religion nur
Dagegen erklärten die Richter des 4. Zivilsenats in der Begründung ihrer Entscheidung, den „Pastafaris“ genannten Mitgliedern des Vereins fehle es an einer gemeinsamen Weltanschauung. Vielmehr imitiere der Verein als Mittel der Satire Texte und Symbole der christlichen Religion, wie das „Monsterunser“ und ein auf die „Spaghettimonster-Kirche“ bezogenes Glaubensbekenntnis zeige.
„Die darin geäußerte Kritik an Überzeugungen Anderer stelle kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung dar“, hieß es. Auch der für Religionsgemeinschaften charakteristische Gottesbezug fehle nach dem Inhalt der Satzung.
„Da hat das Gericht einen Fehler gemacht, denn es hat offensichtlich die „Spaghettimonster-Kirche“ im Allgemeinen beurteilt und nicht unseren Verein“, sagte der Vorsitzende Rüdiger Weida. „Wir sind nach unserer Satzung Humanisten - und Humanismus ist eindeutig eine Weltanschauung.“ Weida verwies dabei auf die „10 Angebote des evolutionären Humanismus“ auf der Webseite des Vereins.
„Spaghettimonster-Kirche“ will nächste Instanz anrufen
Weida kündigte an, dass der Verein nun vor den Bundesgerichtshof (BGH) und gegebenenfalls auch weiter zum Bundesverfassungsgericht ziehen wolle. „Und zur Not gehen wir auch bis zum Europäischen Gerichtshof.“
Die Stadt Templin habe den „Pastafaris“ „Schilderasyl“ an Masten gewährt, die auf die Städtepartnerschaften hinweisen, sagte Bürgermeister Detlef Tabbert (Linke). Denn eine Ankündigung der „Nudelmessen“ unter den Tafeln der christlichen Kirchen wäre nach seiner Ansicht pietätlos. „Das „Schilderasyl“ gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung“, betonte Tabbert. „Sollte der Verein vor den BGH ziehen, warten wir das auch noch ab.“
Brandenburgs Kulturstaatssekretärin Ulrike Gutheil begrüßte die Entscheidung des OLG. Das deutsche Recht behalte aus guten Gründen die Aufstellung von Hinweisschildern auf regelmäßige religiöse Veranstaltungen den Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen vor, sagte Gutheil. „Die selbst ernannte „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ ist weder eine Religion noch eine Weltanschauung, sondern eine Religionsparodie ohne ernsthafte religiöse oder weltanschauliche Substanz.“ (dpa)