Mönchengladbach. . Die Schadenersatzklage von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes gegen eine amerikanische Lufthansa-Flugschule ist von einem US-Gericht abgewiesen worden. Die Einstellung sei unter Auflagen geschehen, betonten Hinterbliebenen-Anwälte. So habe das Gericht den Parteien auferlegt, den Rechtsstreit in Deutschland weiterzuführen, sagte Anwalt Christof Wellens in Mönchengladbach. Wenn allerdings kein deutsches Gericht die Klage annehme, könne die Wiederaufnahme des Verfahrens in den USA beantragt werden.

Die Schadenersatzklage von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes gegen eine amerikanische Lufthansa-Flugschule ist von einem US-Gericht abgewiesen worden. Die Einstellung sei unter Auflagen geschehen, betonten Hinterbliebenen-Anwälte. So habe das Gericht den Parteien auferlegt, den Rechtsstreit in Deutschland weiterzuführen, sagte Anwalt Christof Wellens in Mönchengladbach. Wenn allerdings kein deutsches Gericht die Klage annehme, könne die Wiederaufnahme des Verfahrens in den USA beantragt werden.

Die Hinterbliebenen von 80 Opfern des Absturzes wollen in den USA die Flugschule haftbar machen, an der der Co-Pilot Andreas Lubitz ausgebildet worden war. Er hatte den Ermittlungen zufolge den Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen vor gut zwei Jahren bewusst herbeigeführt. 150 Menschen starben.

Die Flugschule hätte von den psychischen Problemen ihres Schülers wissen können und ihn nicht zum Piloten ausbilden dürfen, argumentieren die Kläger. Die Lufthansa hat nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Diese sind nach Auffassung zahlreicher Hinterbliebener aber zu gering.