Neubrandenburg. . Das Landgericht Neubrandenburg hat einen Angeklagten, der seine Lebensgefährtin zu Tode folterte, zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Richter sprach den 51-Jährigen aus dem norddeutschen Dorf Alt Rehse der Freiheitsberaubung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Verteidigung hatte einen Antrag auf Befangenheit der Kammer gestellt. Sie sei nicht unvoreingenommen bezüglich eines möglichen Strafmaßes. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
Das Landgericht Neubrandenburg hat einen Angeklagten, der seine Lebensgefährtin zu Tode folterte, zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Richter sprach den 51-Jährigen aus dem norddeutschen Dorf Alt Rehse der Freiheitsberaubung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Verteidigung hatte einen Antrag auf Befangenheit der Kammer gestellt. Sie sei nicht unvoreingenommen bezüglich eines möglichen Strafmaßes. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
Die 32 Jahre alte Frau aus Rheinland-Pfalz war durch die TV-Show „Schwer verliebt“ bei Sat.1 bekannt geworden und hatte den Mann über das Internet kennengelernt. Nach Auffassung des Gerichts fesselte der Mann im Juni 2016 seine Lebensgefährtin nackt ans Bett, folterte sie mit einer Peitsche und gab ihr so lange kein Essen und Trinken, bis sie schließlich starb. Die Leiche wurde erst zwei Monate später in seinem Haus entdeckt.
Der Angeklagte hatte vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen. In seinem letzten Wort erklärte er aber, es sei ein Fehler gewesen, damals nicht den Notarzt geholt zu haben. Eine psychiatrische Gutachterin hatte dem Mann eine „krankhafte seelische Störung“ bescheinigt. Er sei aber nicht vermindert schuldfähig gewesen.