München. Im Prozess gegen den Münchner "U-Bahn-Schubser" hat die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Es sei ein außergewöhnlicher Fall, der eine außergewöhnlich milde Strafe verlange, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Im Prozess gegen den Münchner «U-Bahn-Schubser» hat die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Es sei ein außergewöhnlicher Fall, der eine außergewöhnlich milde Strafe verlange, erklärte der Staatsanwalt am Freitag vor dem Münchner Landgericht. Er hielt dem angeklagten 70-jährigen Rentner zugute, dass er die Tat gestanden habe und sich bei seinem Opfer entschuldigt habe.
Der Rentner hatte im Juni 2008 ein 13-jähriges Mädchen in München gegen eine einfahrende U-Bahn geschubst. Das Mädchen geriet zwar zwischen zwei Waggons, wurde aber zurück auf den Bahnsteig geschleudert und überlebte die Attacke mit Prellungen. Der Mann hatte bei seinem Geständnis erklärt, er habe sich von einer Gruppe Jugendlicher bedrängt gefühlt und Angst bekommen. Zugleich hatte er beteuert, er habe das Mädchen weder verletzen noch töten wollen.
Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten auch zugute, dass er bereits 10.000 Euro an sein Opfer gezahlt habe. Zugleich warf er dem Rentner aber vor, er habe sich nicht eingestanden, das Mädchen auch schlicht aus Verärgerung geschubst zu haben. Das Plädoyer der Verteidigung wurde im weiteren Verlauf des Prozesstages am Freitag erwartet. Das Urteil soll voraussichtlich in der kommenden Woche gesprochen werden.