Wien. Eine 18-Jährige verklagt ihre Eltern, weil die Kinderfotos auf Facebook gepostet haben. Der Fall bewegt. Aber gibt es ihn überhaupt?



Österreichs auflagenstärkster Zeitschrift scheint ein echter Scoop gelungen zu sein. Und sie hat die Informationen exklusiv, vielleicht zu exklusiv: In aller Welt berichten Medien gerade von einer 18-Jährigen, die ihre Eltern wegen rücksichts-, bedenken- und zahllos verbreiteter Kinderbilder verklagt. Alle stützen sie sich auf den Bericht „Tochter verklagt Eltern wegen Töpfchenfotos“ in der Zeitschrift „Die ganze Woche“.

Doch die im Artikel zitierte Anwaltskanzlei weiß über den Fall nichts, die mutmaßlich zuständige Gerichtssprecherin kennt ihn nicht – und die Redaktion des Blattes tut nichts, um Widersprüche zu erklären.

Populäre Botschaft: Keine Kinderfotos öffentlich teilen

Anna Maier nennt „Die ganze Woche“ die 18-Jährige in ihrem Bericht, der mit seiner Empörung einen Nerv trifft. Nicht einfach im großen Stil öffentlich Fotos der Kinder teilen: Die Botschaft ist so richtig wie populär. Ein Aufruf der Polizei Hagen wurde 2015 auf Facebook 300.000-mal geteilt. Und wenn die Eltern von Anna Maier jetzt vom Gericht einen Denkzettel erhielten, dann würde das eine Menge Menschen befriedigen.

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Die Zitate der 18-Jährigen und ihres Vaters könnte man sich deutlicher nicht wünschen. „Sie kannten keine Scham und keine Grenze“, zitiert „Die ganze Woche“ sie. „Ob ich auf dem Töpfchen saß oder nackt in meinem Kinderbettchen lag – jeder Schritt von mir wurde fotografisch festgehalten und nachträglich öffentlich gemacht.“

Von dem Vater konnte das Magazin die denkbar uneinsichtigen Worte notieren: „Ich sehe es als mein Recht an, diese Fotos veröffentlichen zu dürfen.“ Mit dem größten Maß an Uneinsichtigkeit fährt er fort: „Schließlich ist das unser Kind und es ist für meine Frau und mich ein schönes Familienalbum, das bei unseren Facebook-Freunden gut ankommt.“

Der Name ist geändert – das leuchtet ein

Es ist zumindest ungewöhnlich, wenn so Menschen argumentieren, die offenbar ansonsten sehr aufgeschlossen sind: Laut Bericht wurden die Fotos seit 2009 gepostet. Damals steckte Facebook in Europa vergleichsweise noch in den Kinderschuhen und die Elterngeneration war dort eher rar. Nur etwa vier Prozent der Österreicher hatten damals ein Facebook-Profil.

Der Name Anna Maier stimmt nicht, der ist geändert, heißt es in dem Artikel. Das leuchtet ein: Wer wegen verletzter Privatsphäre klagt, will vielleicht wirklich nicht den Namen in der Zeitung lesen. Vielleicht reagiert der Fotograf deshalb auch nicht auf Anfragen unserer Redaktion zu dem Foto, das Anna Maier von hinten zeigen soll.

Redaktion wie ein „Geheimorden“?

„Die ganze Woche“ nimmt keine Stellung, ob Anna Maier vielleicht komplett erfunden ist. Unsere Redaktion hat die Zeitschrift mehrfach kontaktiert: Die Zentrale stellt zu den Journalisten nicht durch, Rückrufzusagen wurden nicht eingehalten, Mails an die Redaktion und direkt an den Herausgeber Noah Falk blieben unbeantwortet.

Die Zeitschrift ist in Österreich aber nicht irgendwer, bei 306.000 lag die verkaufte Auflage im ersten halben Jahr 2016. Im viel größeren Deutschland entspricht das der Auflage der „Bunten“.

Doch schon die „Zeit“ scheiterte 2014 mit Recherchen: „Bis auf das bunte Blättchen dringt aus den Redaktionsräumen nur wenig nach außen“, heißt es da. Die Zeitschrift werde von Insidern auch „Geheimorden“ genannt. Selbst der Name des Chefredakteurs Burkhard Trummer findet sich nirgendwo auf der Seite im Netz. Geben tut es Trummer aber schon. So hat er mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ über den aktuellen Fall gesprochen. „Die Geschichte stimmt“, zitiert ihn die Zeitung. Beweise habe der Journalist jedoch nicht liefern können.

Zitierte Anwaltskanzlei kennt Fall nicht

Der Klage von Anna Maier kommt man auch nicht näher in einer Wiener Kanzlei für Medienrecht, die in dem Text in „Die ganze Woche“ ausführlich dazu Stellung nimmt. Bei einer Anfrage der Zeitschrift sei es allgemein um rechtliche Fragen zu Fotos auf Facebook gegangen, berichtet Jurist Dr. Peter Zöchbauer unserer Redaktion. „Es waren ganz abstrakte Fragen.“ Ein Zitat im Text liest sich anders: „Maier kann von ihren Eltern unter anderem eine Entschädigung für die erlittene Kränkung und Unterlassung begehren.“ Zöchbauer sagt unserer Redaktion: „Den angeblichen Fall kennen wir nicht.“

Auch der regionalen „Kleinen Zeitung“ in Kärnten geht es da nicht anders: „Aufregung um angebliche Klage wegen Kinderfotos“, schreibt sie, und hat auch nicht mehr finden können. Das setzt sich fort bei Richterin Ute Lambauer im Landesgericht Klagenfurt. Sie ist die Sprecherin des Gerichts und aller elf Bezirksgerichte in Kärnten. Von dort soll Anna Maier sein, schreibt „Die ganze Woche“.

Landesgericht weiß auch nichts von dem Fall

Und dort müsste der Fall deshalb auch verhandelt werden, am Landesgericht selbst, sagt Anwalt Dr. Zöchbauer. Es gehe um Bildnisschutz und Anspruch nach dem Urheberrechtsgesetz. Und für solche Streitfälle seien in Österreich die Landesgerichte die erste Instanz. Wenn die Familie in Kärnten wohne, dann das Landesgericht Klagenfurt.

Gerichtssprecherin Lambauer will nicht völlig ausschließen, dass es die Klage der 18-Jährigen tatsächlich gibt. „Spektakuläre Fälle erreichen uns aber eigentlich.“ Mit den Informationen, die es dazu gibt, sei eine gezielte Suche aber nicht möglich. Und mehr Informationen will die Zeitschrift ja offenbar nicht herausgeben.