New York . Noch immer hoffen Opfer-Angehörige des Germanwings-Absturzes auf Antworten zu drängenden Fragen. Vor Gericht soll es Antworten geben.
16 Monate ist es her, dass Andreas Lubitz eine Maschine der Fluglinie Germanwings absichtlich gegen eine Bergwand in den französischen Alpen steuerte: So tötete er die 149 Insassen und sich selbst. Für viele Angehörige ist der Absturz noch lange nicht verarbeitet. Zumindest vor Gericht erhoffen sie sich einige Antworten auf die Frage: Warum durfte der psychisch kranke Lubitz als Copilot überhaupt im Cockpit eines Passagierjets sitzen? Deshalb verklagen einige von ihnen die Flugschule im US-Bundesstaat Arizona, die der Copilot während seiner Ausbildung zeitweise besucht hat.
Am kommenden Montag werden Marc Moller und seine Kollegen, Anwälte der New Yorker Kanzlei Kreindler & Kreindler, einen weiteren Schritt gehen, um diese Frage zu beantworten. Die Anwälte vertreten insgesamt 80 Familien und Einzelpersonen, die bei dem Absturz ihre Angehörigen verloren haben. In den USA erhoffen sich die Angehörigen unter anderem höhere Zahlungen. Bisher hatte Lufthansa den Angehörigen 25.000 Euro Schmerzensgeld pro Opfer plus 10.000 Euro an den jeweiligen Angehörigen. Für materielle Schäden hätte die Fluggesellschaft pauschal zusätzlich 50.000 Euro gezahlt. In den USA könnten den Angehörigen Summen in Millionen-Höhe zugesprochen werden.
Anwalt will Einstellung des Verfahrens verhindern
Marc Moller antwortet kommende Woche auf ein Gesuch der Gegenpartei: die Anwälte einer Lufthansa-Flugschule im US-Bundesstaat Arizona. Diese fordern die Einstellung des Verfahrens.
Im Gespräch mit unserer Redaktion berichtet der Anwalt bereits jetzt darüber, wie das Verfahren weitergehen könnte. In ihrer Anklageschrift vom 13. April argumentieren die erfahrenen Luftfahrtsrechtsanwälte: Die Flugschule Airline Training Center Arizona (ATCA) hätte von der psychischen Erkrankung des späteren Germanwings-Piloten Andreas Lubitz wissen müssen. Dadurch, dass die ATCA Lubitz ausgebildet hat, habe sie eine Mitschuld daran, dass Lubitz in suizidaler Absicht eine Maschine der Lufthansa-Tochter Germanwings gegen eine Bergwand in den französischen Alpen gelenkt hatte und so alle Insassen tötete. Nach dem Absturz war bekannt geworden, dass Lubitz bereits 2009 seinem Ausbildungsbetrieb Lufthansa seine psychischen Probleme mitgeteilt hatte. Im Sommer 2010 trat er dann einen Lehrgang in Arizona an.
Argumentation der Gegenseite sei „frühreif“
Die Flugschule argumentiert nun: Wir wussten von nichts! Und wir hätten gar nichts wissen können! Marc Moller findet für den Einspruch gegen die Klage von 80 Opfer-Angehörigen deutliche Worte: „Das ist frühreif“, sagt der New Yorker Anwalt. Für ihn es ist nicht nachvollziehbar, dass die ATCA nichts von Lubitz‘ Krankheit gewusst habe. Als vollständige Tochter der Lufthansa könne die Flugschule nicht sagen, dass sie selbst keine Meldung über die Krankheit erhalten habe. Moller versteht die US-amerikanische Flugschule wie viele Beobachter als Abteilung der deutschen Fluglinie. „Es ist eindeutig, dass die Flugschüler später bei der Lufthansa oder ihren Töchtern landen werden“, so Moller. „In Infobroschüren und im Internet hat Lufthansa immer damit geworben, dass die Ausbildung bei der ATCA eine Erfahrung auf dem Weg der Pilotenausbildung sei.“
Der Germanwings-Absturz – eine Chronik
Die Rechtsanwaltskanzlei Steptoe & Johnson als Gegenseite argumentiert bisher nicht damit, dass zu jedem Zeitpunkt eine ärztliche Schweigepflicht galt. Doch auch dieses Argument hätte bei Marc Moller keinen Bestand: „Wenn ich von einem Problem weiß, muss ich es lösen“. Die Flugschule und letztendlich der Konzern Lufthansa hätten stärker nachfragen müssen, warum Lubitz seine Ausbildung wegen einer psychischen Krankheit sogar kurzzeitig unterbrochen habe. Das wäre laut Moller gar nicht so schwer gewesen, da die amerikanische Flugaufsichtsbehörde FAA informiert war.
Lufthansa-Anwälte halten US-Gerichte für nicht zuständig
Das Hauptargument der Flugschule gegen diese Anschuldigungen lässt sich verkürzt zusammenfassen: Wir hatten keine Verpflichtung, nachzuforschen! Zudem argumentieren die Anwälte von Lufthansa, dass die Ausbildung in Arizona nur eine Episode auf dem Weg von Andreas Lubitz zum Piloten gewesen sei. Seine weitere Ausbildung, auch die Flugerlaubnis für Passagiermaschinen, habe er in Deutschland erhalten. Gerichtsprozesse seien deshalb, wenn überhaupt, nur in Europa möglich.
Der Anwalt der Opfer-Angehörigen, Marc Moller, ist jedoch optimistisch, dass es in den USA zu einem Prozess kommen wird. Allein schon, weil es bisher keine vergleichbaren Fälle gebe, soll seiner Meinung nach ein Präzedenzfall geschaffen werden. „Am kommenden Montag legen wir unsere Antwort auf den Einspruch der Gegenseite vor. Wir werden darin deutlich machen, dass es in den USA nötig ist, Gegenbeweise mit Fakten zu liefern“, so Moller. Denn die habe er in dem Einspruch nicht erkennen können. Eine schriftliche Anfrage unserer Redaktion bei der Anwaltskanzlei Steptoe & Johnson blieb bis Mittwochabend unbeantwortet.
Wie es im Verfahren weitergeht
Nach dem Schreiben der Anwaltskanzlei Kreindler & Kreindler wird die Verteidigung der Lufthansa noch einmal antworten können. Dann wäre es schon möglich, dass es vor Gericht zu mündlichen Verhandlungen kommt. Dies wäre frühestens Ende August möglich.
Im Strafverfahren zu den Ursachen des Germanwings-Absturzes hat es Ende Juni eine Anhörung der Nebenkläger gegeben. Das Strafverfahren in Frankreich läuft dabei unabhängig von Zivilverfahren wie denen in den USA, in denen es um Schadenersatzforderungen geht.