Palma de Mallorca. Auf den Balearen wird jetzt eine Touristensteuer erhoben. Was ändert sich für Mallorca-Urlauber? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Mallorca führt am Freitag eine umstrittene Touristensteuer ein. Die Besucher der besonders bei Deutschen beliebten spanischen Ferieninsel werden an der Hotelrezeption zahlen müssen. Je nach Saison und Art der Herberge werden pro Person und Nacht zwischen 25 Cent und zwei Euro fällig. In der Nebensaison wird der Betrag halbiert. Zusätzlich werden zehn Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren sind von der Abgabe befreit.
Die Einführung der neuen Abgabe war vom Parlament der Balearen in Palma de Mallorca im Frühjahr beschlossen worden. Die Steuer gilt nicht nur für Mallorca, sondern auch für Menorca, Ibiza und Formentera. Der Verband der Hoteliers auf Mallorca (FEHM) klagt, die neue Steuer werde der Wettbewerbsfähigkeit der Balearen schaden.
Wie hoch ist die Abgabe im Detail?
Die Höhe ist nach der Art der Unterkunft gestaffelt. Der Höchstsatz von zwei Euro pro Nacht und pro Person wird in Fünf-Sterne- und Vier-Sterne-Plus-Hotels sowie in Appartements der 4-Schlüssel-Kategorie erhoben. Am unteren Ende der Liste stehen die Pensionen, Campingplätze, Herbergen und Berghütten mit je 50 Cent. Diese Sätze gelten für die Hochsaison von Anfang Mai bis Ende Oktober.
In der Nebensaison von Anfang November bis Ende April reduzieren sich die Beträge auf jeweils die Hälfte. Das heißt: Den Mindestsatz von 25 Cent pro Nacht müssen Urlauber zahlen, die in der Nebensaison in Pensionen, Herbergen, Berghütten oder auf Campingplätzen untergebracht sind.
Wie sieht es mit privat vermieteten Objekten aus?
In privaten Wohnungen und Häusern, die an Touristen vermietet werden, müssen die Urlauber eine Abgabe von einem Euro pro Nacht in der Hochsaison und von 50 Cent in der Nebensaison zahlen. Kritiker weisen allerdings darauf hin, dass sich diese Privatunterkünfte rechtlich zum Teil in einer Grauzone bewegen – die Eintreibung der Gelder dürfte sich hier schwierig gestalten.
Wie sind Kreuzfahrttouristen von der Abgabe betroffen?
Auch sie müssen die Abgabe zahlen. Pro Nacht beträgt diese für die Kreuzfahrtpassagiere einen Euro in der Hoch- und 50 Cent in der Nebensaison.
Wer zahlt das Geld?
Die Abgabe zahlt im Prinzip der Urlauber an den Hotelbetreiber oder den Vermieter der Privatwohnung. Diese müssen das Geld an das Finanzamt abführen. Die Zahlung erfolgt laut Gesetz „zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Aufenthalts“. Wie die Hotelbetreiber dies konkret handhaben, dürfte weitgehend ihnen selbst überlassen bleiben.
Warum ist die Abgabe umstritten?
Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Einführung der Steuer, weil die Balearen dadurch teurer werden und Urlauber mit kleinem Budget – etwa Familien – sich so eventuell für preiswertere Ziele entscheiden werden. Auch der Verband der Hoteliers auf Mallorca (FEHM) klagt, die Maßnahme werde der Wettbewerbsfähigkeit der Balearen schaden. (dpa)