München. Der frühere FC-Bayern-Boss Uli Hoeneß könnte am Freitag aus der Haft entlassen werden. Er verbüßte nur rund die Hälfte seiner Strafe.

Die Stimmung ist gut: Uli Hoeneß fiebert beim Basketball-Pokalfinale des FC Bayern gegen Alba Berlin, jubelt, feuert seine Jungs an. Seit 2010 fördert der frühere Bayern-Präsident die Basketballer. Auch wenn sich die Gastgeber den Berlinern unterlegen zeigten, für Freigänger Hoeneß beginnt eine gute Woche. Seine Tage in Haft sind gezählt.

Am 29. Februar ist der offizielle Entlassungstermin nach 21 Monaten. Fast die Hälfte – wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern hatten ihn die Richter zu 42 Monaten verurteilt – wurde ihm erlassen. Und die Zahl seiner restlichen Nächte im Gefängnis könnte sich noch reduzieren.

Möglicherweise ist er schon an diesem Freitag ein freier Mann. Promi-Bonus? Das ist Auslegungssache. Im bayerischen Strafvollzugsgesetz heißt es: „Der Entlassungszeitpunkt kann bis zu zwei Tage vorverlegt werden, wenn dringende Gründe dafür vorliegen, dass die Gefangenen zu ihrer Eingliederung hierauf angewiesen wären.“ Ein dringender Grund könnte die erwartbare Medienaufmerksamkeit sein, die bei einer termingerechten Entlassung besonders groß wäre.

Vorzeitige Entlassung von Uli Hoeneß: Promi-Bonus oder Gesetz?

Frei nach der Halbzeit – was viele als Vorzugsbehandlung kritisierten, hat ebenfalls eine gesetzliche Grundlage. Nach Paragraf 57, Absatz 2 des Strafgesetzbuches, der sogenannten Halbstrafenregelung, können Häftlinge unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach Verbüßung der halben Strafe entlassen werden – wenn „besondere Umstände“ vorliegen. Ein vager Begriff. Das Landgericht Augsburg sah im Januar diese besonderen Umstände als gegeben an. Dazu gehören seine Selbstanzeige, seine Wiedergutmachung, sein tadelloses Verhalten während der Haft und im Freigang sowie eine günstige Prognose. Hoeneß soll sich trotz seiner Prominenz gut in die Gefangenengemeinschaft integriert haben.

Uli Hoeneß, offenbar bester Laune, beim Basketball-Pokalfinale seines FC Bayern gegen Alba Berlin.
Uli Hoeneß, offenbar bester Laune, beim Basketball-Pokalfinale seines FC Bayern gegen Alba Berlin. © dpa

Nach seiner Entlassung aus der Außenstelle Rothenfeld des Landsberger Gefängnisses kann sich Hoeneß frei bewegen, auch ins Ausland. Jeden Wohnungswechsel muss er dem Gericht mitteilen.

Wahrscheinlich aber wird er in seinem Landhaus in Bad Wiessee über dem Tegernsee wohnen bleiben. Zunächst einmal, so heißt es aus seinem Umfeld, wolle er mit seiner Frau Susi in Urlaub fahren. Ein erster öffentlicher Termin steht auch schon an: Am 13. März will er bei der Verleihung des Ehrenrings der Stadt Mönchengladbach an Trainerlegende Jupp Heynckes die Laudatio halten.

Wird Hoeneß noch mal Bayern-Präsident?

Kämpferisch, fast trotzig waren Hoeneß’ Worte kurz vor seinem Haftantritt im Juni 2014: „Das war es noch nicht“, sagte er damals. „Ich werde mich nicht zur Ruhe setzen.“ Was er genau beim FC Bayern vorhat? „Im Juni wird er seine Entscheidung bekannt geben“, sagte Bayern-Ehrenpräsident Franz Beckenbauer kürzlich. Insider halten eine Ämterteilung mit dem amtierenden Präsidenten Karl Hopfner für wahrscheinlich: Hopfner als Aufsichtsratsvorsitzender, Hoeneß als Präsident.

Bei Strafprozessen zeigt das Urteil Hoeneß längst Wirkung. „Die Mandanten nehmen es als Maßstab für die Beurteilung der eigenen Tat“, sagt Rainer Pohlen, Anwalt der Mönchengladbacher Kanzlei Pohlen & Meister, der über den Fall in seinem Blog schreibt.

Er habe das Hoeneß-Argument auch schon mal vor Gericht erwähnt. Der Angeklagte sei nicht Herr Hoeneß und Düsseldorf liege nicht in Bayern, habe der Richter dann durchblicken lassen. (mit dpa)