Berlin. Die Antidiskriminierungsstelle nennt ein Stillverbot in der Öffentlichkeit Diskriminierung. Ein neues Gesetz dagegen sei aber unnötig.
In der Debatte um das Stillen in der Öffentlichkeit springt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Müttern zur Seite. „Wenn Müttern verboten wird, ihr Baby an öffentlichen Orten zu stillen, dann ist das ganz klar eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts“, erklärte die Leiterin, Christine Lüders, am Donnerstag. Ein Gesetz zum besseren Schutz des Stillens, wie seit kurzem in der Petition einer Berlinerin gefordert, brauche es nicht. Auch wenn sich ein Wirt auf sein Hausrecht berufe, dürfe er Frauen nicht wegen Schwangerschaft und Mutterschaft diskriminieren.
Eine Mutter aus dem familienreichen Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg hatte die Petition gestartet. Bis Donnerstagnachmittag unterzeichneten mehr als 5000 Menschen. Anlass war ein Café-Besuch, bei dem man ihr nach eigenen Angaben vorsorglich das Stillen verboten habe. Nach Angaben des Café-Betreibers gibt es kein Stillverbot – untersagt werde aber offenes Stillen, zum Beispiel am Fenster. Im hinteren Teil des Geschäftes könne gestillt werden.
Die Kaffeerösterei hatte bereits 2012 für Wirbel gesorgt, weil sie mit einem Poller in der Tür versucht hatte Kinderwagen fernzuhalten. An der Tür hingen damals Logos, die etwa Hunde und Kinderwagen verbieten. (dpa)