Bad Aibling. Ein Fehlverhalten des Fahrdienstleiters ist nach Erkenntnissen der Ermittler die Ursache für das Zugunglück von Bad Aibling mit 11 Todesopfern.
Gegen den 39-Jährigen sei ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet worden, hieß es bei einer Pressekonferenz. Der Frontalzusammenstoß zweier Züge am Faschingsdienstag gilt als eines der schwersten Bahnunglücke Deutschlands.
"Was wir momentan haben, ist ein furchtbares Einzelversagen", sagte der Traunsteiner Oberstaatsanwalt Jürgen Branz in Bad Aibling. "Hätte er sich regelgemäß, also pflichtgerecht, verhalten, wäre es nicht zum Zusammenstoß gekommen", erläuterte der Leitende Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese. Genaue Angaben zu den Ereignissen machte er jedoch nicht.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der Zug, der von Holzkirchen Richtung Rosenheim fuhr, 3 bis 4 Minuten Verspätung. Vor einer eingleisigen Strecke bekam er nach Auskunft der Ermittler ein Sondersignal aus dem Stellwerk am Bahnhof Bad Aibling, das ihm die Einfahrt in diesen Abschnitt ermöglichte.
Normalerweise sorgen technische Vorrichtungen und Signale dafür, dass hier immer nur ein Zug einfahren darf. Da der Zug in der Gegenrichtung aber auf demselben Gleis unterwegs war, kam es zu dem fatalen Zusammenstoß, durch den 11 Menschen getötet und etwa 80 verletzt wurden, viele von ihnen schwer. Unter den Toten waren auch die beiden Lokführer.
Ein Versagen der technischen Systeme hatten die Ermittler früh ausgeschlossen. Der Fahrdienstleiter hatte sich erst auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen. Schließlich schilderte er dann doch - unterstützt von zwei Verteidigern -, was sich am frühen Morgen des 9. Februar ereignete, knapp zwei Stunden, nachdem er seinen Dienst angetreten hatte.
Die Ermittler halten es für unwahrscheinlich, dass der verheiratete Mann den Zusammenstoß absichtlich herbeiführte. "Es gibt keine Hinweise auf irgendeine Vorsatztat", sagte der Leiter des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, Robert Kopp. Der Mann sei auch nicht betrunken gewesen und habe nach bisherigem Wissen unter keinem Einfluss von Drogen oder Medikamenten gestanden. Er hat fast 20 Jahre Berufserfahrung, er schloss seine Ausbildung bereits 1997 ab.
In Untersuchungshaft ist der 39-Jährige nicht. "Man muss nicht davon ausgehen, dass hier ein Haftgrund vorliegt", sagte Giese. Es gehe um eine fahrlässige Tat und um einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft. Der Fahrdienstleiter, dem es laut Ermittlern schlecht geht, wurde in Absprache mit den Verteidigern an einen sicheren Ort gebracht. Als der Mann seinen Fehler bemerkte, habe er einen Notruf abgesetzt. "Aber der ging ins Leere", sagte Oberstaatsanwalt Branz.
Auch nach der Aussage des Fahrdienstleiters gehen die Ermittlungen weiter. "Wir sind bis heute dabei, ein riesiges Puzzle zusammenzusetzen. Dann klären wir: Wo stehen wir, wo steht der Beschuldigte?", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Giese.
Am Samstag ist die Simulationsfahrt von zwei Zügen auf der Strecke geplant. Die Ermittler versprechen sich davon wertvolle Erkenntnisse. Der Crash selbst soll aber nicht nachgestellt werden.
Die Wiederherstellung der stark beschädigten Bahnstrecke dauert noch immer an. Auf einer Länge bis zu 120 Metern müssen Schienen und Schwellen teils erneuert werden. Es ist noch unklar, wann die Unglücksstrecke wieder freigegeben werden kann.
Die Meridian-Züge zwischen Holzkirchen und Rosenheim, die am 9. Februar nahe dem Kurort Bad Aibling zusammenkrachten, werden privat von der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) betrieben, einer Tochter der Transdev mit deutschem Sitz in Berlin. Die Infrastruktur wie Gleise und Signalanlagen stellt die Deutsche Bahn.
Auch wenn das Unglück irgendwann aufgeklärt ist, wird es Ermittler und Helfer, darunter viele Ehrenamtliche, noch lange beschäftigen. Polizeipräsident Kopp sagte: "Die Bilder in den Köpfen meiner Kolleginnen und Kollegen sind nur schwer zu verkraften."