Berlin. .
Das Körperwelten-Museum von Gunther von Hagens am Berliner Alexanderplatz galt stets als höchst umstritten. Dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) nun seine Schließung veranlasst hat, beruhigt die Gemüter nur bedingt. Denn noch ist nicht klar, wann die Schließung umgesetzt werden kann.
„Die Ausstellung bleibt mindestens noch bis Jahresende und wahrscheinlich auch noch darüber hinaus geöffnet“, sagt Ulrich Marenbach vom OVG. Kuratorin Angelina Whalley rechnet damit, dass das weitere juristische Prozedere noch mindestens ein Jahr dauert.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass die Plastinate von Gunther von Hagens als Leichen eingestuft werden und deshalb unter das Bestattungsgesetz fallen. Also Ausstellungsverbot. Erstinstanzlich hieß es noch: Plastinate seien anatomische Präparate, die ausgestellt werden dürfen.
Der Bischof der evangelischen Landeskirche zeigte sich mit dem Urteil zufrieden über die Entscheidung. „Wir sind froh, dass das Gericht der Argumentation des Bezirks gefolgt ist, die auch die Evangelische Kirche seit Jahren vertritt“, sagt Markus Dröge. Die Würde eines Menschen gehe über den Tod hinaus. Eine Leiche sei keine Sache, die für kommerzielle Zwecke vermarktet werden könne.