Berlin. Der Islamist, der in Berlin eine Polizistin angegriffen hatte und dann erschossen worden ist, war vorbestraft. Jetzt wurde seine Wohnung durchsucht.

Nach den tödlichen Polizei-Schüssen auf einen bekannten Islamisten in Berlin wollen die Ermittler die Hintergründe des Vorfalls aufklären. In der Wohnung des 41-Jährigen seien Papiere gefunden worden, die nun ausgewertet würden, sagte Innensenator Frank Henkel (CDU) im RBB.

Der Iraker Rafik Y. hatte am Donnerstag nahe seiner Wohnung im Bezirk Spandau eine 44 Jahre alte Polizistin mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt, bevor die Schüsse fielen. Wie es zu dem Angriff kam, ist noch unklar. "Fakt ist: Der Mann ist Islamist", sagte Henkel. "Inwieweit eine Szene dahinter steckt oder nicht - dafür ist es noch zu früh."

Mann nahm vor dem Angriff seine Fußfessel ab

Y. war 2008 vom Oberlandesgericht Stuttgart zu acht Jahren Haft verurteilt worden - wegen Mitgliedschaft in der radikal-islamischen Terrorvereinigung Ansar al-Islam (Helfer des Islam) und der Beteiligung an Plänen für ein Attentat auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten Ijad Allawi 2004 in Berlin.

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Da die Untersuchungshaft angerechnet wurde, kam Y. im März 2013 nach Verbüßung seiner Strafe frei. Danach stand er unter Führungsaufsicht und bewegte sich seither mit einer elektronischen Fußfessel, die er vor dem Messerangriff abnahm. "Die Frage ist: Wie kommt man überhaupt in die Situation, dass man eine Fußfessel abnimmt?", sagte Henkel.

Abschiebung war gescheitert

Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg hatte am Donnerstag gesagt, es sei noch zu früh für eine Einschätzung, ob der Angriff terroristisch motiviert war und ob es ein vorbereiteter Anschlag war. "Er (der Iraker) ist mehrfach in Erscheinung getreten, weil er ausgesprochen aggressiv auftrat", so Feuerberg. Es habe mehrere Fälle von Bedrohung gegeben. Dies habe er damit gerechtfertigt, dass die Opfer gegen seine Religion verstoßen hätten.

Die Behörden hatten laut Henkel versucht, den Mann in den Irak abzuschieben. Dies sei nicht möglich gewesen. Denn bei einer Rückkehr hätte ihm die Todesstrafe gedroht. (dpa)