Augsburg. Ein junges Paar hatte Sex in einem Erlebnisbad und muss nun wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses Jugendarreststrafen ableisten.
Ein junges Paar muss wegen Sex in einem Erlebnisbad in den Jugendarrest. Nachdem die beiden Berufung gegen ihre Verurteilung eingelegt hatten, bestätigte das Landgericht Augsburg nun in zweiter Instanz die Strafen für den 18-Jährigen und seine 19 Jahre alte Freundin.
Der junge Mann hatte in erster Instanz zwei Wochen Dauerarrest bekommen. Seine Partnerin erhielt einen Wochenendarrest, zudem wurden ihr vom Augsburger Amtsgericht 32 Stunden Hilfsdienste auferlegt. Das Urteil ist nach dem Berufungsprozess jetzt rechtskräftig.
Mann behauptete, ihm sei die Hose runtergerutscht
Das Landgericht begründete seine Entscheidung am Mittwoch damit, dass die an Weihnachten 2014 in der "Erlebnisgrotte" der Therme im Augsburger Vorort Neusäß ausgeführten sexuellen Handlungen ein öffentliches Ärgernis begründeten.
Im Juni waren die jungen Leute deshalb schon in erster Instanz vom Augsburger Amtsgericht zu Jugendarrest verurteilt worden. Der junge Mann hatte bestritten, dass es zum Sex gekommen sei. Er sagte, ihm sei lediglich die Badehose heruntergerutscht. Der Amtsrichter glaubte diese Aussage jedoch nicht
Sex in Öffentlichkeit nicht grundsätzlich verboten
Grundsätzlich verboten ist Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit zwar nicht. Bekommt ein Dritter etwas mit, könnte er sich dadurch aber verletzt oder belästigt fühlen. Darauf weist Rechtsanwalt Constantin von Piechowski aus Hamburg hin. An einem Platz, an dem viele Leute sind, sollte man sich mit sexuellen Handlungen daher zurückhalten - sonst ist das nicht nur peinlich, es kann auch rechtliche Folgen haben.
Unter Umständen wird der Sex als Ordnungswidrigkeit oder Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet. Das gilt besonders, wenn die Beteiligten bewusst in Kauf genommen haben, dass sie andere Menschen verärgern oder verletzen. (dpa)