Nürnberg. .

Ein Notarzt, dem rücksichtsloses Fahren bei einem Blaulicht-Einsatz vorgeworfen worden war, hat sich gegen die Justizbehörden durchgesetzt. Der Strafbefehl gegen ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde aufgehoben. Der von der Polizeiinspektion Neuburg an der Donau aufgenommene Sachverhalt lasse eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten, sagte am Montag der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, Georg Freutsmiedl. Das habe „die nochmalige Überprüfung des Vorganges“ ergeben. Das Verfahren werde in Kürze eingestellt.

Der Fall hatte viel Empörung ausgelöst. Bis Montagmittag unterzeichneten mehr als 200 000 Menschen eine Online-Petition, in der ein „Freispruch“ für den Mediziner gefordert wurde.

Der Notarzt Alexander Hatz war mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem zweijährigen Mädchen, das Schnellkleber verschluckt hatte und zu ersticken drohte. Auf der Fahrt überholte der Notarzt mehrere Autos. Ein Autofahrer und ein Zeuge zeigten ihn an. Daraufhin erhielt er einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung. Außerdem sollte er sechs Monate lang seinen Führerschein abgeben.

Freutsmiedl räumte ein, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft auch aufgrund des großen Medienechos mit dem Fall befasst habe. Die Entscheidung sei aber völlig unabhängig von den öffentlichen Protesten und im Einvernehmen mit der untergeordneten Ingolstädter Behörde gefallen.

Der Notarzt und seine Verteidiger nahmen die Nachricht mit Genugtuung auf. „Das ist zweifelsfrei die richtige Entscheidung der Staatsanwaltschaft“, sagte Rechtsanwalt Florian Englert.