Offenbach. .

Der Rechtsanwalt der Familie der getöteten Studentin Tugce rechnet damit, dass sich der mutmaßliche Täter vor dem Jugendrichter verantworten muss. „Da er gerade erst 18 geworden war, gehe ich davon aus, dass das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt“, sagte Macit Karaahmetoglu aus Ditzingen den „Stuttgarter Nachrichten“.

Damit seien Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren möglich. „Es bleibt zu hoffen, dass die Bevölkerung trotz oder gerade aufgrund des schrecklichen Todes von Tugce weiterhin bereit ist, Zivilcourage zu zeigen und anderen Menschen in Not zu helfen“, sagte Karaahmetoglu. „Erschreckend und schockierend ist die enorme Aggressivität und Gewaltbereitschaft des Täters im Fall Tugce, welcher sich augenscheinlich durch nichts und niemanden von der Tat abhalten ließ.“

Der 18-Jährige, bei dessen Attacke die türkischstämmige Studentin Tugce A. zu Tode kam, war nach Angaben des Magazins „Der Spiegel“ bei der Tat erheblich angetrunken. Ein von der Polizei durchgeführter Alkoholtest um 6 Uhr morgens, rund zwei Stunden nach der Tat, ergab einen Wert von rund 1,4 Promille. Gleichwohl soll er noch in der Lage gewesen sein klar zu sprechen, hieß es.