Hagen. .
Der 27-Jährige inspizierte gewissenhaft die Bauarbeiten in der Rathaus-Galerie Hagen, überprüfte Bauarbeiter und Arbeitsgeräte, fertigte Mängelprotokolle. Schnell kannten Bauleitung und Oberbauleitung den strengen Kontrolleur der Bauaufsichtsbehörde Düsseldorf. Selbst der Architekt begleitete ihn über die Baustelle. Niemand ahnte, dass es sich um einen Hochstapler handelte.
Kapuzenpulli und schwarze Jeans, so sieht ein „Hauptmann von Köpenick“ heute aus, wenn er vor dem Hagener Amtsgericht sitzt. Der Mann aus Sundern im Sauerland ist wegen „Amtsanmaßung“ angeklagt. Im Juni soll er den Eindruck erweckt haben, ein amtlicher Kontrolleur zu sein.
Der Angeklagte bezeichnet sich selbst als „Dachdecker und Finanzmanager“. Auch das dürfte hochgestapelt sein. Er lebt von Sozialhilfe und hatte vor Jahren eine Dachdeckerlehre abgebrochen.
Dieser Herzenswunsch wäre ihm wohl nie erfüllt worden, wenn er bei der Wahrheit geblieben wäre. Also musste er bluffen, die Aufpasser an der Einlasskontrolle überlisten und die Verantwortlichen schließlich geschickt narren. Das gelang eindrucksvoll.
Mit Blinklicht auf dem Dach
Wachmann Marco Hendricks (28) erinnert sich genau an den 16. Juni, als der Angeklagte erstmals vorfuhr: „Im schwarzen VW-Kombi mit gelbem Blinklicht auf dem Dach und einem großen Schild hinter der Scheibe: Baustellenaufsicht.“ An der Einlasskontrolle habe er lässig einen Dienstausweis gezückt. „Der kam mir gleich sehr wichtig vor“, erinnert sich der Zeuge. Der falsche Kontrolleur bemängelte fehlende Helme, Warnwesten und Schutzschuhe bei Arbeitern. Einmal musste ein Sicherheitszaun ausgetauscht werden. Seine Beanstandungen schrieb er in ein „amtliches Mängelprotokoll“. Carolin Elberg aus dem Bauministerium: „Er hat dazu das Logo unserer Behörde benutzt.“
Der Angeklagte verteidigt sich: „Die Bauleitung fragte mich: Wann kommen Sie zur Nachkontrolle wieder? Schon war ich in der dummen Sache drin.“ Richter Dirk John: „Eine wirklich verrückte Geschichte.“ Dennoch verhängte er eine Bewährungsstrafe von acht Monaten: „Ein klassischer Fall der Amtsanmaßung. Aber er hat keinen Schaden angerichtet, ganz im Gegenteil, die Aufgaben einer echten Bauaufsicht erfüllt und tatsächlich erreicht, das Mängel behoben wurden.“