Essen. Zwei Millionen Rentnern drohen laut Steuergewerkschaft Nachzahlungen. Wenn die Rentenversicherer 2009 ihre Daten übermitteln, erhalten die Finanzämter viele neue „Kunden”. Die wichtigsten Fakten und Freigrenzen.
Als die Rentensteuer neu geregelt wurde, standen schon einmal zigtausende besorgte Ruheständler bei den Finanzämtern auf der Matte. Offensichtlich hat die damalige Informations-Kampagne aber längst nicht jeden Betroffenen erreicht. Mit dieser Ungewissheit ist ab 2009 Schluss: Sowohl die Rentenversicherung als auch alle anderen Träger von Altersgeldern werden dann ihre Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermitteln, wie das Bundesfinanzministerium unlängst per Rundschreiben mitteilte. Die Dunkelziffer säumiger Rentner wird sich dann lichten.
Der Datenaustausch der Behörden sollte eigentlich vom Start weg dem Alterseinkünftegesetz Durchschlag verleihen, doch aufgrund technischer Schwierigkeiten wurde die Übermittlung immer wieder verschoben. Das kann nun dazu führen, dass Millionen Rentner eine böse Überraschung erleben, wenn sie gegen Mitte des Jahres 2009 rückwirkende Nachforderungen vom Finanzamt erhalten.
Neu ist die Besteuerung nicht
Auch wenn viele das geglaubt haben: Neu ist die Besteuerung der Renten nicht. Denn grundsätzlich waren Renten auch vor 2005 einkommensteuerpflichtig, in der Regel aber nur der Ertragsanteil von 27 Prozent. Bei den wenigsten Rentnern übertraf dieser den Steuerfreibetrag. Deshalb zahlten vor 2005 nur rund zwei Millionen der 15 Millionen Rentnerhaushalte Steuern. Doch seitdem werden es immer mehr. Warum?
Wink aus Karlsruhe
Der Gesetzgeber geht schrittweise zu einer vollen Besteuerung der Renten über und folgt damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Gegenzug werden Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer befreit (siehe Infokasten). Für alle, die 2005 oder früher in Rente gegangen sind, wurde der zu versteuernde Anteil auf 50 Prozent angehoben. Für Neurentner kommen jährlich zwei Prozentpunkte hinzu, wer dieses Jahr in Rente geht, muss schon 56 Prozent versteuern. Ab 2020 kommt jährlich ein Punkt hinzu, bis 2040 Renten zu 100 Prozent steuerpflichtig sind. Wichtig: Für den einzelnen Rentner verändert sich der Anteil nach renteneintritt nicht mehr, er wird für jeden Jahrgang festgeschrieben.
Wer schon zahlt
Die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG) geht davon aus, dass mittlerweile 30 bis 40 Prozent der rund 15 Millionen Rentnerhaushalte in Deutschland Steuern zahlen müssten. Doch bisher sind es deutlich weniger: Zu den zwei Millionen, die bereits vorher regelmäßig Steuern gezahlt haben, sind sei 2005 nur 1,4 Millionen zusätzliche Steuererklärungen hinzugekommen. Fehlen laut DStG noch rund zwei Millionen. Wer dem Finanzamt zuvorkommen will, sollte deshalb jetzt seine Alterseinkünfte nachprüfen und sich gegebenenfalls selbst melden.Wer zahlen müsste Wie für alle Einkommen gilt auch für Alterseinkünfte der Steuerfreibetrag von 7664 Euro (für Paare 15 328 Euro). Von Renten bis 2005 ist die Hälfte steuerpflichtig. Abgezogen werden zudem weitere Ausgaben wie die Beiträge für Kranken- und Pflegekassen oder Werbungskosten. Für Altrentner bis 2005 ergab sich eine Grenze von rund 18 900 Euro (für Paare 37 800), ab der Steuern fällig werden. Für Neurentner sinkt diese Grenze. Wer in diesem Jahr in Rente geht, fällt laut Bundesfinanzministerium etwa ab 16 800 Euro in die Steuerpflicht.
Was mitgezählt wird
Nach wie vor überschreiten die wenigsten Renten diese Grenzen. Wer nur von seiner Rente lebt, wird meist steuerfrei bleiben. Viele rutschen jedoch durch Nebeneinnahmen in die Steuerpflicht. Berücksichtigt werden alle Alterseinkünfte, also auch Betriebs- und Privatrenten, Miet- und Zinseinnahmen sowie Einkünfte aus Erwerbstätigkeit.
Was 2009 droht
Die Finanzbeamten müssen jedem Fall nachgehen. Eine interne Bagatellgrenze von 500 Euro wurde anfangs praktiziert, aber für unzulässig erklärt. Dennoch drohen Verfahren wegen Steuerhinterziehung auch künftig nur in schweren Fällen, in denen dem Fiskus nachweisbar große Summen vorsätzlich vorenthalten wurden.
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