Düsseldorf. . Im August 2013 soll für alle Kinder ein- und zweiährigen Kinder bei Bedarf ein Kita-Platz zur Verfügung stehen – darauf haben Eltern dann ein einklagbares Recht. Noch gibt es aber viel zu wenig Krippenplätze. Wie NRW aufholen will, darüber beriet der Krippengipfel mit Vertretern von Land, Kommunen und Trägern.
Trotz erheblicher Lücken will NRW-Familienministerin Ute Schäfer (SPD) den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für ein- und zweijährige Kinder ab August 2013 erfüllen. „Wir halten am Ziel fest, für 32 Prozent der U3-Kinder einen Platz anzubieten“, sagte Schäfer nach dem „Krippengipfel“ mit 50 Vertretern der Kommunen und Träger.
Aktuell gibt es in NRW 100 000 U3-Plätze – das ist eine Versorgungsquote von 22 Prozent. Bis 2013 müssen weitere 44 000 Betreuungsplätze geschaffen werden. Schäfer sicherte zu, dass auch Kommunen mit Nothaushalt Landesmittel für den U3-Ausbau und Betriebskosten erhalten können. Der Kölner Oberbürgermeister Jürgen Roters kündigte an, dass baurechtliche Hürden abgebaut werden. Eine Einsatzgruppe („TasK Force“) des Ministeriums soll vor Ort vermitteln.
Um das bisher schleppende Ausbautempo zu erhöhen, will NRW für jeden U3-Platz, der noch im laufenden Kindergartenjahr bis August 2012 entsteht, die Pauschale für das ganze Jahr zahlen. So sollen dringend benötigte Plätze schnell besetzt werden können.
Zu wenig Geld vom Bund
Andreas Meiwes, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Freien Wohlfahrtspflege, forderte vom Bund eine höhere finanzielle Beteiligung am Ausbau. Bisher hat der Bund 480 Millionen Euro für neue U3-Plätze nach NRW geschickt.
CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann beklagte, dass Erzieher, Grundstücke und Gebäude für Kleinkind-Plätze fehlen. Auch Franz-Josef Mohrmann vom Städte- und Gemeindebund räumte ein, dass noch „genügend Hindernisse da sind“. So müsse geklärt werden, ob ältere Kitas sofort die Standards haben müssten wie neue Kitas.
Die Teilnehmer des „Krippengipfels“ wollen nach Angaben von Roters „alle an einem Strang ziehen“. Dabei müssten auch die Kommunen ihre Hausaufgaben machen und Konsequenzen beim Baurecht ziehen. Umstritten sind etwa Stellplatzpflichten und Baustandards wie die Frage: Dürfen Kleinkind-Plätze ins 1.Obergeschoss eines Hauses?