Hof (dapd). Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg bleibt ein Gerichtsverfahren wegen seiner abgeschriebenen Doktorarbeit erspart. Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Ermittlungsverfahren gegen den CSU-Politiker eingestellt. Guttenberg musste aber im Gegenzug eine Geldauflage von 20.000 Euro an die Kinderkrebshilfe zahlen, wie die Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte. CSU-Chef Horst Seehofer erneuerte das Angebot an den einstigen Hoffnungsträger der Partei, in die Politik zurückzukehren.

Der 39-jährige Guttenberg war im März als Verteidigungsminister zurückgetreten, weil er seine Dissertation in weiten Teilen abgeschrieben hatte. Die Universität Bayreuth bescheinigte ihm vorsätzliche Täuschung und entzog ihm den Doktortitel.

23 kopierte Passagen in der Doktorarbeit seien strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße, erklärte Oberstaatsanwalt Reiner Laib. Der wirtschaftliche Schaden der Urheber sei aber nur marginal. Auch habe Guttenberg selbst keine wirtschaftlichen Vorteile aus seiner Doktorarbeit gezogen.

Bei der Staatsanwaltschaft Hof waren 199 Strafanzeigen gegen Guttenberg eingegangen - hauptsächlich wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht. Allerdings kam nur eine Anzeige von einer betroffenen Autorin, von der Guttenberg Textstellen ohne Quellenangabe übernommen hatte.

Die Staatsanwaltschaft prüfte ferner, ob Guttenberg "Untreue oder ein Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland" vorzuwerfen sei, weil er Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages für seine Arbeit verwendet hat. Ein strafbares Verhalten sei dabei nicht festgestellt worden, hieß es.

Laut Paragraf 153 Strafprozessordnung kann der Staatsanwalt auf eine Anklage und damit eine öffentliche Hauptverhandlung verzichten und zugleich dem Beschuldigten Auflagen erteilen. Voraussetzung war in dem Fall die vorherige Zustimmung des Amtsgerichts Hof und des Betroffenen. Ungeachtet der Einstellung des Verfahrens bleibt die Schuldfrage nun - rein juristisch gesehen - offen.

Ein Vorteil für Guttenberg ist, dass er als nicht vorbestraft gilt und auch keinen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bekommt. Darauf wiesen auch seine Anwälte hin. "Für unseren Mandanten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung", teilte die Kanzlei mit. Das Verfahren sei nunmehr "mit einem guten Ergebnis rechtskräftig erledigt".

Die Einstellung des Verfahrens dürfte dem früheren CSU-Star eine Rückkehr in die Politik erleichtern. Der "Zeit" sagte er, er wolle will auf jeden Fall nach Deutschland zurück. "Ob eine Rückkehr mit einem politischen Engagement welcher Art auch immer verbunden sein wird, ist heute gänzlich offen. Dass ich ein politischer Mensch, ein Zoon politikon, bleibe, steht außer Frage", sagte er.

Seine abgeschriebene Doktorarbeit nannte der 39-Jährige einen "ungeheuerlichen Fehler". Es sei aber kein absichtlicher Betrug gewesen. Vielmehr sei "das Abschreiben das fatale Ergebnis einer chaotischen und ungeordneten Arbeitsweise". Er bilanzierte: "Ich war ein hektischer und unkoordinierter Sammler."

Der CSU-Vorsitzende Seehofer nannte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft "schön" für Guttenberg. Der Ex-Minister sei weiter in der Partei "willkommen". Den Zeitpunkt für eine erneute aktive Mitarbeit solle Guttenberg selbst bestimmen.

Seehofer fügte allerdings hinzu: "Ich will jetzt nicht den Eindruck entstehen lassen, als hätte die CSU nicht genügend Persönlichkeiten auf allen politischen Ebenen, um mit Erfolg in die Zukunft zu gehen." Die Partei sei "stark".

Spekulationen über ein Comeback Guttenbergs waren in den letzten Tagen durch einen Auftritt des früheren Verteidigungsministers in Kanada angeheizt worden. Ein Interviewband mit dem Titel "Vorerst gescheitert" erscheint Ende des Monats.

Im Sommer war der einstige CSU-Hoffnungsträger mit seiner Familie in die USA ausgewandert. Dort nahm er ehrenamtlich einen Job bei der Denkfabrik für Strategische und Internationale Studien CSIS an.

dapd