Hamm. Das Oberlandesgericht in Hamm hat zwei Angestellten des Textildiscounters Kik Lohnnachzahlungen zugesprochen. Die beiden Frauen hatten gegen einen Stundenlohn von 5,20 Euro geklagt. Das Gericht gab ihnen recht und stufte die Bezahlung als "sittenwidrig" ein.
Der Textildiscounter Kik hat zwei geringfügig Beschäftigten sittenwidrige Löhne gezahlt und muss nun an beide Frauen Nachzahlungen leisten. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm nach Angaben eines Sprechers am Mittwoch. Die 6. Kammer bestätigte damit Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund vom Mai und Juli vergangenen Jahres. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Die beiden aus Mülheim/Ruhr stammenden Frauen im Alter von 47 und 62 Jahren hatten ihren Arbeitgeber verklagt, weil sie einen Stundenlohn von nur 5,20 Euro erhielten. Darin sahen sie ein «auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung». Das Arbeitsgericht Dortmund hatte einen Stundenlohn von 8,21 Euro für angemessen gehalten. Auf beide Frauen kommen nun Nachzahlungen seitens ihres Arbeitgebers in Höhe von mehreren Tausend Euro zu.
Nun erwartet Verdi eine Klagewelle gegen Kik, schreibt die Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Das schaffe einen Präzedenzfall, so ein Verdi-Sprecher. Etwa jeder zweite der bundesweit 18.000 Kik-Beschäftigten arbeite für Stundenlöhne zwischen 4,25 Euro und 5,25 Euro. „Wir können allen Beschäftigten nur raten, jetzt ihren gerechten Lohn einzuklagen”, so der Sprecher.
Aktenzeichen: 6 Sa 1284/08; 6 Sa 1372/08)
(WAZ/ddp)