Essen. Hochwasserschutz ist seit der Überschwemmung in Dortmund wieder ein Thema in NRW. Für etwa 20 Flüsse existieren Gefahrenkarten, die in der Öffentlichkeit aber kaum bekannt sind. Das kann für Häuslebauer fatal sein – wenn sie zu spät feststellen, dass ihr Haus nicht versichert werden kann.
Spätestens seit dem Emscher-Hochwasser am Wochenende machen sich die Menschen über den Schutz vor neuem Hochwasser Gedanken. Hochwasseraktionspläne und Gefahrenkarten können helfen.
Ziel der Hochwasser-Aktionspläne ist es, Vorsorge für alle Hochwassersituationen zu treffen und die Aktivitäten aller Beteiligten zu koordinieren. In den Plänen schreiben die Bezirksregierungen für die NRW-Städte nieder, wie Hochwasserstände gemindert werden können, um Überschwemmungen zu reduzieren und mögliche Schäden gering zu halten. Außerdem halten die Experten im Aktionsplan fest, wie die Anwohner für mögliches Hochwasser sensibilisiert werden können und wie im Fall der Fälle eine schnelle Meldung über den steigenden Pegel erfolgen muss.
„Die Bezirksregierungen müssen diese Aktionspläne aktuell halten, weil immer wieder neue Auslöser für ein Hochwasser entstehen können“, sagt Wilhelm Deitermann, Sprecher im NRW-Umweltministerium. Neue Zuläufe, vermehrtes Regenwasser oder besonders viel Kanalisationswasser kommen in Frage.
Auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sind die Hochwasseraktionspläne für knapp 20 Flüsse verfügbar. Grund zur Panik für jene Menschen, die sich in der Nähe von Flüssen niedergelassen haben, gibt es aber nicht. In den Plänen ist genau beschrieben, welche Städte oder Stadtteile als Überflutungsgebiet gelten und welche „nur“ dann hochwassergefährdet sind, wenn zum Beispiel die Deiche versagen. Außerdem gibt es Hinweise zur Hochwasservorsorge, sowohl für den Bürger als auch für die Städte, die in potenziellen Überflutungsgebieten Bauherren auf das Risiko der Hochwassergefährdung hinweisen sollen. „Darüber hinaus werden aber auch Maßnahmen vorgestellt, um bestehende Bauwerke an Flüssen besser vor Überschwemmungen zu schützen“, sagt Bernd Mehlig, der beim Landesumweltamt für den Hochwasserschutz zuständig ist.
Für den Versicherungsschutz rechtzeitig informieren
Mehlig rät allen, die als Mieter oder Eigentümer in Fluss-Nähe ziehen, vor dem Umzug in die bestehenden Hochwasser-Gefahrenkarten zu gucken. Wer ohne Recherche in ein hochwassergefährdetes Gebiet zieht und erst anschließend bei seiner Versicherung nach einem Schutz für das Gebäude oder seinen Hausrat nachfragt, kann Pech haben.
Denn es gibt in Deutschland Gebiete, in denen Bewohner ihr Haus oder ihren Hausrat wegen regelmäßiger Überschwemmungsgefahr nicht versichern können. „Wenn Sie in einem Gebiet wohnen, in dem etwa alle zwei Jahre ein Hochwasser ist, werden Sie Ihr Haus nicht gegen diesen Elementarschaden absichern können“, sagt Katrin Rüter vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Eine dem Risiko angemessene Versicherung wäre viel zu teuer.“ Grundlage sind Statistiken, die über die Überschwemmungsrate in den letzten 100 Jahren Auskunft geben.
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Allerdings legt der GDV auch auf mehrmalige Nachfrage hin nicht offen, welche Gebiete er in Deutschland als hochwassergefährdet ansieht. Die Versicherungen können dafür auf ein so genanntes Zornierungssystem (Zürs) zurückgreifen, dass Gebäudestandorte in Risiko- bzw. Tarifzonen einstuft. Mit Postleitzahl und Straße können die Versicherer in Sekundenschnelle erkennen, ob das zu versichernde Gebäude im Risikogebiet steht. Der GDV hat das Zornierungssystem entwickelt und anschließend den meisten deutschen Versicherern zur Verfügung gestellt.
Bernd Mehlig vom Landesumweltamt weiß aber, wie auch Mieter oder Häuslebauer im Vorfeld erfahren können, ob der Versicherungsschutz schwierig wird: „Wir haben unsere Hochwassergefahrenkarten dem GDV zur Verfügung gestellt. Genau deshalb lohnt der Blick in diese Karten.“
Manchmal zuviel des Guten
Der Blick in die Hochwassergefahrenkarten lohnt sich aber auch für die, die über ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung Elementarschäden wie eben Überschwemmung, Lawinen oder Erdbeben bereits abgedeckt haben. „Es passiert oft, dass Menschen gegen solche Elementarschäden abgesichert sind, obwohl sie nicht einmal ansatzweise in einem hochwasser- oder lawinengefährdeten Gebiet leben“, sagt Brigitte Mayer von der Verbraucherzentrale. In diesem Fall sollte die Versicherung entrümpelt werden.
Jahrhundertregen oder Folge des Klimawandels?
Die Hochwasseraktionspläne und Gefahrenkarten (Externer Link)