Berlin (dapd). Die EU-Kommission erwägt offenbar ein zweites Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Aufrechterhaltung der integrierten Struktur des Staatskonzerns Deutsche Bahn AG. Das erklärte Thomas Kaufmann von der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Kommission am Mittwoch bei einer Anhörung des Bundestags zu dem Thema.

Die Kommission werde 2012 Vorschläge zur Trennung der einzelnen Geschäftsbereiche vorlegen, sagte Kaufmann. Möglicherweise werde neben dem bereits laufenden Verfahren wegen der mangelnden Unabhängigkeit der Netzgesellschaften ein weiteres eingeleitet, weil es angeblich keine getrennte Rechnungsführung zwischen den beiden Bereichen gibt.

Hintergrund ist die Vermutung, die integrierte Struktur des Staatskonzerns verhindere mehr Wettbewerb und leite möglicherweise aus Steuerzahler-Geld erzielte Gewinne der Netzsparte an Unternehmensbereiche der Transportsparte weiter, in denen sie den Wettbewerb verzerrten.

Michael Holzhey von der Berliner Unternehmensberatung KCW erklärte, es müsse nicht um eine Trennung der Bereiche gehen, sondern um eine "Entherrschung" der einzelnen AGs von der Bahn-Holding. "Niemand investiert in ein Spiel, bei dem der andere Spieler und Schiedsrichter zugleich ist", sagte Holzhey.

Die DB AG selbst sah "keinen Anlass zur Änderung der bewährten Organisationsstruktur". Ihr Vorstandsmitglied Richard Lutz, der gleichzeitig für Finanzen und Controlling der DB-AG-Holding und der DB ML AG (Mobility and Logistics, also der Transportsparte) zuständig ist, führte vielmehr an, dass der Steuerzahler in den bisher fast 18 Jahren seit der Bahnreform 1994 "deutlich entlastet" worden sei. Die Trennungsvorgaben des EU-Rechts seien "im DB-Modell vollumfänglich umgesetzt", sagte er.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft EVG, Alexander Kirchner, mutmaßte, die verschiedenen Servicemängel der Deutschen Bahn, insbesondere das zurückliegende Winterchaos, seien nur "Nebelkerzen", um die Diskussion über die Trennung von Netz und Betrieb wieder hervorzuholen. Wenn es mehr Wettbewerb auf der Schiene geben solle, sei das über die unabhängige Regulierungsbehörde machbar, sagte er.

Der Rechtsprofessor Franz Jürgen Säcker von der Freien Universität Berlin sah das anders. Die Bundesregierung habe die EU-Vorgaben "nicht konsequent genug durchgeführt", sagte er. Die Beendigung der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen Netzgesellschaften und Holding sei "unverzichtbar".

dapd