Kiel (dapd). Die Kieler Staatsanwaltschaft nimmt keine neuen Ermittlungen zum Tod einer Offiziersanwärterin auf, die im September 2008 auf dem Segelschulschiff "Gorch Fock" ums Leben kam. Die Ermittlungsbehörde sieht keine Veranlassung zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Kommandanten, den Schiffsarzt und zwei Wachoffiziere. "Die Prüfung des Antrages hat keine neuen zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten erbracht", teilte die Kieler Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Die Eltern der Offiziersanwärterin Jenny B. aus Nordrhein-Westfalen hatten Strafanzeigen gestellt und die Wiederaufnahme der Ermittlungen in dem Fall beantragt. Die Soldatin war in der Nacht zum 4. September kurz vor Mitternacht rund 15 Kilometer nördlich von Norderney über Bord des Segelschulschiffes "Gorch Fock" gegangen und ertrunken. Die Leiche der 19-Jährigen wurde zwei Wochen später 120 Kilometer nordwestlich von Helgoland geborgen.

Die Angehörigen haben Zweifel an der offiziellen Darstellung der Ereignisse in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2008. So sei der Hinweis "Wasser in der Lunge" bei der Obduktion nicht festgestellt worden - und der teilweise daraus gezogene Schluss, die 19-Jährige sei einem Verbrechen zum Opfer gefallen, hätten keine Bestätigung in den Akten gefunden.

Die Obduktion des Leichnams ergab laut Staatsanwaltschaft keine Anzeichen von Fremdeinwirkung. Wörtlich heißt es darin: "Es ist am ehesten von einem Ertrinkungstod auszugehen." Es seien keine Einblutungen, Prellungen oder ähnliche frische Verletzungen gefunden worden, "die mit dem Todesereignis in Verbindung gebracht werden könnten".

Die Eignung der Frau für den Dienst an Bord wurde laut Behörde ärztlich festgestellt. Eine "Schlafkrankheit" sei zu keinem Zeitpunkt diagnostiziert worden. Etwa 15 Minuten vor ihrem Überbordgehen sei die Soldatin zudem von zwei Besatzungsmitgliedern auf ihrem Wachposten gesehen worden. Weil weder schwere See noch Nebel oder Eisbildung herrschte, sei zudem ein Befehl zum Anlegen von Schwimmwesten nicht geboten gewesen. "Im Ergebnis ist das Überbordgehen der Offizieranwärterin ein tragischer Unglücksfall."

dapd