Karlsruhe (dapd). Auch Funktionäre rechtsextremer Parteien wollen mal so richtig ausspannen. Doch was tun, wenn das Wellness-Hotel für den rechtsradikalen Gast die Schotten dicht macht? NPD-Chef Udo Voigt hatte Ende 2009 vier Tage im Luxushotel Esplanade im brandenburgischen Bad Saarow verbringen wollen.

Doch das Hotel erteilte ihm wegen seiner politischen Überzeugung Hausverbot. Dagegen zog Voigt vor Gericht. Am Freitag (21. Oktober) wird die Sache vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt und möglicherweise auch am selben Tag entschieden.

Voigt war in den Vorinstanzen - dem Landgericht Frankfurt/Oder und dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg - mit seiner Klage gegen das Hausverbot gescheitert. Es sei davon auszugehen, dass sich andere Gäste durch die Anwesenheit des NPD-Chefs provoziert fühlen, hieß es zur Begründung.

Voigt kommentierte das OLG-Urteil vom April 2011 mit den Worten, offenbar sollten Grundrechte "künftig nur für willkürlich ausgesuchte Gruppen der Gesellschaft gelten". Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch (SPD) und die Chefin der Landes-Grünen, Annalena Baerbock, bezeichneten das Urteil hingegen als Zeichen für Zivilcourage.

Nun wird der für das Grundstücksrecht zuständige 5. Zivilsenat des BGH über die Revision des 59-jährigen NPD-Chefs mündlich verhandeln. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" argumentiert Voigts Anwalt, dass sich Hotelgäste auch an der Anwesenheit von "Schwarzafrikanern, Muslimen, Schwerbehinderten" stören könnten. In einer "freiheitlichen Demokratie" werde von "unseren Bürgern" jedoch Toleranz verlangt, "die der Eine oder Andere als Zumutung beurteilen mag".

Voigts Revisionsanwalt Herbert Geisler sagte auf dapd-Anfrage in Karlsruhe, zwar gelte im Zivilrecht die Vertragsfreiheit, wonach jeder Hotelbetreiber grundsätzlich frei entscheiden kann, wer sein Hotel betreten darf. Dennoch sehe er hier einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und auch gegen die Menschenwürde. Außerdem sei die NPD in Parlamenten vertreten und keine verbotene Partei. Voigt dürfe deshalb nicht schlechter behandelt werden als andere Hotelgäste.

Der Anwalt des Hotels hält dagegen, Voigt verlange von anderen "eine Toleranz, die weder er noch die NPD, deren Vorsitzender er ist, gegenüber anderen aufbringt". Voigt selbst wird nach Angaben seines Anwalts an der BGH-Verhandlung nicht teilnehmen.

Voigts Ehefrau hatte für die Zeit vom 6. bis 10. Dezember 2009 bei einem Touristikunternehmen für beide Eheleute einen Aufenthalt im Wellnesshotel Esplanade in Bad Saarow gebucht. Dort verbrachte das Paar laut Gericht bereits zwei Mal zuvor einen Urlaub. Nachdem das Touristikunternehmen die Buchung zunächst bestätigt hatte, teilte es am 19. November 2009 mit, dass ein Aufenthalt in dem Hotel nicht möglich sei. Auf Nachfrage erteilte der Hotelbetreiber mit Schreiben vom 23. November 2009 Voigt das Hausverbot. Die politische Überzeugung des NPD-Bundesvorsitzenden sei nicht mit dem Ziel des Hotels zu vereinbaren, jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten.

Voigt verlangt den Widerruf des Hausverbots und verweist darauf, dass er sich in dem Hotel - wie bei seinen früheren Aufenthalten - nicht politisch äußern werde. Der BGH will nach eigenen Angaben prüfen, "ob ein Hausverbot durch ein Hotelunternehmen schon darauf gestützt werden kann, die politische Überzeugung des Gastes lasse befürchten, dass sich andere Gäste provoziert fühlen könnten".

dapd