Mönchengladbach. . Im Fall des getöteten Mannes aus Mönchengladbach geht die Staatsanwaltschaft von Notwehr aus. Einsatzkräfte der Polizei hatten auf den 31-Jährigen geschossen, weil dieser nach einen Pkw-Einbruch auf die Beamten feuerte.

Im Fall des bei einem Schusswechsel mit der Polizei getöteten Mannes aus Mönchengladbach geht die Staatsanwaltschaft von einer Notwehrhandlung der Beamten aus.

Der 31-Jährige sei am Sonntagabend nach einem Einbruch in einen Pkw geflüchtet und habe dabei acht bis neun Mal auf die Polizisten geschossen, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Die Beamten schossen nach Zeugenangaben erst, nachdem der Flüchtende das Feuer eröffnet hatte. Die Polizisten feuerten elf Mal.

Mann wurde von drei Kugeln getroffen

Der Mann wurde von drei Kugeln getroffen. Ein im Bereich der Hüfte eingedrungenes Geschoss verletzte den 31-Jährigen so schwer, dass er verblutete. Den Angaben zufolge ist der Mann wegen mehrerer Drogendelikten vorbestraft. Ob der Getötete zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten stand, wird noch überprüft.