Kundenorientierung oder Konsumterror? Zeitgemäßer Service oder Geschäftemacherei zur Unzeit? Das nordrhein-westfälische Ladenöffnungsgesetz, seit 2006 eine der bundesweit liberalsten Regelungen, wird in den kommenden Monaten wieder ins Zentrum erregter Debatten rücken.
Die rot-grüne Regierungskoalition will das Regelwerk der schwarz-gelben Vorgänger gründlich überarbeiten. Wer wollte monieren, dass die fast grenzenlose Freiheit des NRW-Einzelhandels nach fünf Jahren Praxiserfahrung noch einmal auf den Prüfstand kommt?
Doch sollte Rot-Grün sich hüten, mit bürokratischen Ladenschlusszeiten den Schiedsrichter im Kampf um Kunden und Umsätze spielen zu wollen. Lebensstile und Konsumverhalten ändern sich heute je nach Altersklasse und Region derart rasant, dass es am besten jedem Kaufmann selbst überlassen bleibt, darauf angemessen zu reagieren.
Deshalb: Finger weg von den liberalen Ladenschluss-Regelungen an Werktagen! Anders verhält es sich mit dem inzwischen abenteuerlichen Wildwuchs an verkaufsoffenen Sonntagen. Die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe ist ein religiöses, kulturelles und gesellschaftspolitisches Gut, das man nicht zur Verfügungsmasse der örtlichen Werbegemeinschaft verkommen lassen darf.