Olpe. . Wem gehört der kleine Hirtenhund „Sunny“? Gisele Oppermann, ehemalige „Topmodel“-Kandidatin sagt, dass sei ihr Hund. Doch Sabrina Lange, ehemalige Big-Brother-Bewohnerin, behauptet, Gisele habe ihr „Sunny“ geschenkt. Wo Sunny seinen Lebensabend verbringen darf, entscheidet nun das Amtsgericht Olpe.

Wo darf der kleine Hirtenhund „Sunny“ seinen Lebensabend verbringen? Gisele Oppermann, ehemalige „Topmodel“-Kandidatin, sagt, „Sunny“ gehöre ihr. Doch auch Ex-“Big Brother“-Bewohnerin Sabrina Lange stellt Ansprüche. Ein Fall fürs Amtsgericht Olpe.

Böse Zungen frotzelten am Dienstag in den Gängen des Olper Amtsgerichts, die Justiz sei wohl „auf den Hund gekommen.“ Denn im Mittelpunkt stand „Sunny“, ein kleiner Hirtenhund, um den sich zwei ehemalige TV-Promis streiten. Auf der einen Seite Gisele Oppermann, die in der 3. Staffel von „Germany’s next Topmodel“ Sechste wurde, aber vor allem durch ihre Tränendrüse nationalen Bekanntheitsgrad erlangte und auf der anderen Sabrina Lange, die unter anderem mit gewaltiger Oberweite in der ersten Big Brother-Staffel für Furore sorgte. Und mittendrin - allerdings nicht im Gerichtssaal - ,Sunny’, der eigentlich dem Fast-Topmodel gehört, aber seit 10 Monaten das Familienleben von Sabrina bereichert.

Die Vorgeschichte: Gisele Oppermann hatte im November 2010 erneut von sich Reden gemacht, als sie in Lennestadt einen schweren Verkehrsunfall verursachte, bei dem sie und eine weitere Verkehrsteilnehmerin schwer verletzt wurden. Dieser Unfall und ein darauf folgender Krankenhausbesuch Sabrinas bei Gisele Oppermann war auch Ausgangspunkt des juristischen Hunde-Gezerres.

Nach Aufforderung von Amtsrichter Uli Goebel, den Krankenhausbesuch zu schildern, legte Sabrina, die seit einigen Jahren im Kreis Olpe lebt, los wie die Feuerwehr. Sie nahm in Anwesenheit von etwa einem Dutzend Medienleuten kein Blatt vor den Mund.

Aussage gegen Aussage

Gisele, so beteuerte sie, habe ihr im Krankenhaus nach dem Unfall gebeichtet, sie habe sich das Leben nehmen wollen, Sunny habe aber nicht mit ihr sterben sollen. Sie habe ihn dann auf der Fahrt aussetzen wollen, doch der treue Vierbeiner sei nicht von ihrer Seite gewichen und habe erst nach einem Tritt des Models das Weite gesucht. „Sie sagte mir, er sollte nicht mit ihr sterben“, beteuerte Lange gestern und fügte hinzu: „Sie war in dem Moment im Krankenhaus sehr glücklich, dass ich mich um den Hund kümmern würde. Ich habe ihr auch versprochen, das bis an sein Lebensende zu tun.“

Sabrina Lange ist Teilnehmerin der ersten „Big Brother“-Staffel.
Sabrina Lange ist Teilnehmerin der ersten „Big Brother“-Staffel. © WP

Gisele Oppermann, die die Aussage Sabrinas teilweise mit einem Grinsen, teilweise mit Kopfschütteln zur Kenntnis nahm, schilderte die Geschehnisse völlig anders und beteuerte, von einem Suizidversuch könne nicht die Rede sein. Ebenso wenig von einem Geschenk: „Ich habe ihr den Hund niemals ausgehändigt oder geschenkt.“ Sie habe im Krankenhaus zwar unter Morphium gestanden und wisse nicht mehr alle Einzelheiten, aber in einem sei sie sicher: „Ich würde den Hund niemals weggeben, habe auch nie gesagt, dass sie ihn behalten soll.“

Danach hatte Amtsrichter Goebel zeitweise Mühe, die Wortgefechte der beiden Damen zu bändigen. Auch der Oppermann-Anwalt Dr. Stephan Maiß aus dem niedersächsischen Stadthagen geriet Sabrina in Wortgefechte. Sie war ohne Anwalt erschienen. Richter Goebel wies Sabrina schließlich auf die Rechtslage hin: Sie müsse beweisen, dass ihr der Hund tatsächlich geschenkt worden sei. Das sei sicherlich schwierig.

Wo Sunny seinen Lebensabend verbringen wird, entscheidet das Gericht am Dienstag, 6. September, um 9 Uhr im Saal 43 des Olper Amtsgerichts. Ob Sunny dann anwesend ist, stand am Dienstag noch nicht fest. Persönliches Erscheinen wird jedenfalls nicht angeordnet.