Für entlassene Sexualtäter unter Führungsaufsicht folgt die Fessel künftig auf dem Fuße. Ein Allheilmittel zum Schutz der Bevölkerung ist die elektronische Fußfessel gleichwohl nicht. Ein ganzes Puzzle von Maßnahmen bleibt weiter nötig.

Nach der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung der Sicherungsverwahrung müssen zahlreiche Gewalttäter freigelassen werden, obwohl sie als rückfallgefährdet gelten. Bürger und Polizei sind empört, unter Hochdruck suchen die Länder den Königsweg zwischen der Gefahrenabwehr und einer juristisch einwandfreien Lösung für entlassene Täter. Die Fußfessel ist ein Instrument, die widerstreitenden Forderungen unter einen Hut zu bringen. Die Ortung per Satellit kann neue Gewalttaten nicht verhindern, aber sie dürfte abschrecken. Schließlich lässt sich das Delikt eines Rückfalltäters schneller aufklären, weil dessen Aufenthaltsort zur Tatzeit später ermittelt werden kann. Die Fußfessel wird die Sicherungsverwahrung nicht ersetzen, aber sie ist ein wirksames Kontrollelement. Schwer gestörte Täter müssen aber auch künftig in eine geschlossene Therapieeinrichtung eingewiesen werden.