Nun dürfen Paare, die Eltern sein möchten, feststellen lassen, ob ihre in einer Petrischale verschmolzenen Zellen Erbkrankheiten enthalten. Falls ja, werden diese Zellen nicht in den Mutterleib eingesetzt. Gut für die Eltern, denen spätere Abtreibungen so erspart bleiben. Gut für gesunde Kinder, die sonst nicht gezeugt worden wären. Und dennoch inkonsequent. Weshalb?
Erstens: Weil diese „Einheit“, die man weder respektlos „Zellhaufen“ nennen möchte, aber eben auch „Leben“ kaum nennen kann, einen größeren Schutz genießt als Embryos im Mutterleib. Die können aus anderen als medizinischen Gründen „weggemacht“ werden.
Zweitens: Weil der Gesetzgeber, welcher die PID nicht allgemein zulässt, auch die Spirale verbieten müsste. Denn diese verhindert nicht die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, nur deren Einnistung in den Uterus.
Drittens: Weil, wer behindertes Leben auf keinen Fall benachteiligen will, auch die vorgeburtliche Diagnostik verbieten müsste. Wird eine Behinderung festgestellt, bleibt eine Abtreibung zwar nicht erlaubt, aber straffrei.
Während der Bundestags-Debatte wurde man den Verdacht nicht los, dass die PID-Gegner bei der Abtreibung die Uhren zurückstellen wollen. Den Kirchen darf man das nicht vorwerfen, sie argumentieren seit Jahren so. Aber es ist auch richtig, dass sie sich mit jedem Stück medizinischer Entwicklung weiter aus der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernen.