Paderborn/Altenbeken. Der Pilot des Hubschraubers, mit dem die DSDS-Sängerin Anna-Maria Zimmermann im vergangenen Oktober abstürzte, ist am Dienstag wegen Körperverletzung verurteilt worden. Der geständige 51-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe.
Rund acht Monate nach dem Hubschrauberabsturz mit der Sängerin Anna-Maria Zimmermann ist der angeklagte Pilot zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Paderborn verhängte am Dienstag wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen in drei Fällen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte hatte in dem Prozess einen Flugfehler eingeräumt.
Neben der 22-jährigen Zimmermann, die bei dem Absturz lebensgefährlich verletzt wurde und 18 Tage im Koma lag, waren bei den Absturz zwei Begleiter verletzt worden. Der Pilot kam mit leichteren Blessuren davon. In dem Prozess trat die 22-jährige Sängerin als Nebenklägerin auf.
Pilot hatte Landeplatz nicht absperren lassen
Der angeklagte 51-jähriger Mann aus Verl hatte bei dem Flug am 24. Oktober 2010 von von Oerlinghausen nach Altenbeken im Kreis Paderborn nicht dafür gesorgt, einen Landeplatz abzusperren. Als er mit dem Hubschrauber an einer Diskothek landen wollte, standen auf dem Platz Autos. Bei der Suche nach einem anderen Landeplatz stürzte der Helikopter dann ab.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Pilot zudem keine Lizenz zur gewerblichen Beförderung von Personen. Er hatte den Flug als Privatflug deklariert.
Zimmermann, die 2006 Kandidatin in der RTL-Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ war, wollte in Altenbeken in einer Diskothek auftreten. Die Veranstaltung wurde nach dem Unfall abgesagt. (dapd)