Regensburg. . Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 12.000 Euro. Zahlen soll Richard Williamson, ehemaliger Bischof der Piusbrüder und notorischer Holocaust-Leugner. Der Angeklagte selbst ist nicht zum Prozess erschienen.
Im Prozess gegen Traditionalistenbischof Richard Williamson wegen der Leugnung des Holocaust hat die Staatsanwaltschaft am Montag eine Geldstrafe von 12.000 Euro gefordert. Die Verteidigung des 71-Jährigen plädierte in dem Berufungsverfahren vor dem Regensburger Landgericht auf Freispruch. Ein Urteil soll am 11. Juli fallen.
Der Prozess in Regensburg fand in Abwesenheit des Briten statt. Der Bischof der erzkonservativen Piusbruderschaft hatte 2008 im oberpfälzischen Zaitzkofen einem schwedischen Fernsehteam ein Interview gegeben, in dem er die Existenz von Gaskammern zur NS-Zeit bestritt. Dafür war Williamson im April 2010 in erster Instanz wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden.
Zehn Strafanzeigen gegen Williamson
In dem zunächst im schwedischen Fernsehen und später im Internet verbreiteten Interview hatte der heute 71-Jährige wörtlich gesagt: „Ich glaube, es gab keine Gaskammern.“ Außerdem sagte er: „Ich glaube nicht, dass sechs Millionen Juden in Deutschland vergast wurden.“ Nachdem wenig später das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ über das Interview berichtet hatte, seien insgesamt zehn Strafanzeigen gegen Williamson eingegangen, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Eisvogel.
Oberstaatsanwalt Edgar Zach betonte, der Angeklagte habe „zweifellos den Völkermord durch die Nazis verharmlost“ und sich damit der Volksverhetzung schuldig gemacht. Williamson habe außerdem vorsätzlich gehandelt. Schon Jahre zuvor habe er mit einem ähnlichen Interview in Kanada für Aufsehen gesorgt. „Er war ein gebranntes Kind“, sagte der Oberstaatsanwalt.
Anwälte: „Fangfragen haben Williamson verwirrt“
Die Anwälte des Bischofs betonten unter Berufung auf eine eidesstattliche Erklärung ihres Mandanten, Williamson sei von den schwedischen Fernsehjournalisten des Senders SVT mit „Fangfragen“ verwirrt worden. Ursprünglich hätte sich das Interview lediglich um religiöse Fragen drehen sollen. Williamson sei außerdem davon ausgegangen, dass der Bericht ausschließlich im schwedischen Fernsehen gesendet und nicht übers Internet verbreitet werden würde.
Williamson-Anwalt Benjamin Weiler sagte, die Anklage versuche dem Angeklagten etwas anzulasten, wofür der schwedische TV-Sender verantwortlich ist. Der Bischof und seine Berater hätten vergeblich versucht, die Verbreitung des Interviews im Internet noch zu verhindern, als sich der Skandal durch den „Spiegel“-Bericht abzeichnete. Der Anwalt forderte die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungen gegen diejenigen einzuleiten, die den Interviewmitschnitt in Internetportalen wie Youtube platziert hätten.
Williamson könnte auch Haftstrafe bekommen
Der Rechtsberater der Piusbruderschaft, der Dresdner Anwalt Maximilian Krah, hatte zuvor als Zeuge vor Gericht ausgesagt, Williamsons Holocaust-Leugnung komme aus Überzeugung. „Der glaubt das“, betonte Krah, der nach der Veröffentlichung des Interviews kurzzeitig das Mandat für den Bischof übernommen hatte.
Nach Krahs Angaben galt Williamson innerhalb der Bruderschaft als exzentrischer, „bunter Vogel“ und besaß keinen übergeordneten Einfluss. Die Bischöfe der Piusbruderschaft seien in erster Linie für Priesterweihen und Firmungen zuständig und nicht automatisch mit Leitungsaufgaben betraut.
Zu dem Berufungsverfahren ist es gekommen, weil nach dem ersten Prozess vor dem Regensburger Amtsgericht beide Seiten Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hatten. Das Strafgesetzbuch sieht bei Leugnung oder Verharmlosung der Verbrechen der Nationalsozialisten eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. (dapd)