Wir wissen aus dem Neuen Testament, dass schon das römische Imperium seine Völker zum Zählappell einbestellte. Seither sind Volkszählungen weltweiter Standard, um die Zukunft zu sichern.
Nur die Deutschen hatten damit in den 80er-Jahren ein Problem. Eine erste Generation der „Wutbürger“ brachte den großen Zensus vor das Bundesverfassungsgericht und gewann: Der Staat muss nicht alles wissen, diktierten die Richter dem Gesetzgeber in den Block. Seither hat der Datenschutz einen verfassungsrechtlichen Rang.
Dass es jetzt, abgesehen von punktuellem Aufmucken, keinen Aufstand gegen den neuen Zähl-Anlauf gibt, ist nicht nur der an dieser Stelle unempfindlicheren Generation Facebook zu verdanken, sondern auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung von 1987. Der Zensus 2011 orientiert sich weitgehend an ihren Regeln. Er tritt rücksichtsvoll auf. Die Trennung von Namen und persönlichen Daten wird streng beaufsichtigt.
Der Einsatz der 750 Millionen Steuergeld wird sich rentieren. Kein Gemeinwesen kann politisch und wirtschaftlich erfolgreich sein, ohne zumindest die Summe der Köpfe im Land zu kennen.