Der Rechtsstaat macht es uns nicht leicht. Da sitzt ein verurteilter Kindermörder vor den Richtern und klagt auf Schmerzensgeld. Hilflosigkeit und Angst habe er verspürt, als ihm ein Polizist mit Folter gedroht habe, gibt er zu Protokoll, psychische Schäden habe er davongetragen.

Hilflosigkeit, Angst, psychische Schäden – wie mag das in den Ohren der Eltern klingen, deren elfjährigen Jungen Magnus Gäfgen vor mehr als acht Jahren erstickt hat? Kommen sie denn niemals zur Ruhe?

Der Fall Gäfgen steht für die Widersprüche, die zuweilen zwischen Recht und Rechtsempfinden bestehen. Der geständige Mörder hat sich in sämtlichen Instanzen als Opfer der Justiz verkaufen wollen.

Mit Hilfe seines cleveren Anwalts ist es ihm sogar ge­lungen, Prozesskostenhilfe durchzudrücken. Das ist schwer zu ertragen, gleichwohl ist es das Recht, das jedem zusteht. Auch ihm.

Die Frage, welchen Gebrauch man da­von macht, ist eine andere. Wie unbeirrbar Magnus Gäfgen um Schmerzensgeld für sich kämpft, zeigt, von welcher Kälte er auch heute noch durchdrungen ist.