Düsseldorf. . Der Nachtragshaushalt 2010 ist null und nichtig. Rot-Grün in NRW hat die erwartete klare Schlappe erlitten. Sie reiht sich ein in die Serie von Niederlagen, die Landesregierungen jeder Couleur im Streit um den Etat in Münster hinnehmen mussten.

Allerdings stellt das Urteil ein Novum dar: Während in der Vergangenheit zum Zeitpunkt des Richterspruchs das Geld längst ausgegeben war und der Finanzminister zur Tagesordnung übergehen konnte, spürt die Regierung Kraft diesmal die Folgen unmittelbar: Münster untersagte ihr, geplante Rücklagen in Milliardenhöhe, unter anderem für die WestLB, aus Krediten zu bilden.

Auch für den Haushalt 2011, an dem sich die heftig diskutierte Neuwahl-Frage entscheiden wird, ergeben sich für die Minderheitsregierung Konsequenzen. Sie wird schlüssiger als beim Nachtragsetat begründen müssen, warum sie sich auf eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts beruft. Nur damit könnte sie sich den politischen Spielraum eröffnen, die Neuverschuldung weit über die von der Verfassung gezogene Grenze auszudehnen.

Der Weg zu Neuwahlen wird durch das Urteil zunächst einmal nicht beschleunigt. Diese Frage wird sich spätestens Mitte Mai stellen, wenn der Landtag voraussichtlich den neuen Haushalt verabschiedet. Doch der politische Druck auf Kraft ist seit gestern größer geworden. Die Ministerpräsidentin wird Mehrausgaben von jährlich einer Milliarde Euro für ihre umstrittene Politik der sozialen Prävention noch mehr zu rechtfertigen haben als es bisher schon der Fall war.