Versicherte, deren Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von ihnen verlangt, haben jedes Recht, sich zu ärgern. Und ein Sonderkündigungsrecht, um die Kasse zu wechseln. Den Zusatzbeitrag einfach nicht zu zahlen, ist jedoch schlicht unsolidarisch allen anderen Versicherten gegenüber. Allein deshalb sind die Kassen sogar dazu verpflichtet, das fehlende Geld einzutreiben.
Dass die DAK erst ein Jahr, nachdem sie den Zusatzbeitrag einführen musste, richtig ernst macht, zeigt, in welchem Dilemma sich die 13 bisher betroffenen Kassen befinden: Einerseits sind sie auf das Geld angewiesen, andererseits wollen sie nicht noch mehr Mitglieder verlieren. Die DAK etwa hat bereits jeden zehnten Versicherten durch den Zusatzbeitrag verloren. Weitere Verluste würden neue Finanzlöcher reißen, wodurch der Zusatzbeitrag weiter steigen müsste, noch mehr Mitglieder wechselten und so ein teuflischer Kreislauf in Gang käme.
Die säumigen Versicherten sollten wissen: Sie zahlen letztlich drauf – die Mahngebühren und die Kosten der Pfändung. Und dass ihr Arbeitgeber die Pfändung auf der Lohnabrechnung sehen kann, ist auch nicht schön.