Berlin. . Die Nachfolge von Karl-Theodor zu Guttenberg ist bereits einen Tag nach seinem Rücktritt geregelt: Thomas de Maizière wird neuer Bundesverteidigungsminister. Dafür übernimmt der CSU-Politiker Hans-Peter Friedrich das Bundesinnenministerium.

Jetzt ist es offiziell: Innenminister Thomas de Maiziere wird Nachfolger des zurückgetretenen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg. Neuer Bundesinnenminister wird nach Angaben von Kanzlerin Angela Merkel an seiner Stelle CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich. Sie werden am Donnerstag vereidigt.

CSU-Chef Horst Seehofer bedankte sich bei Merkel, dass CDU und CSU die beiden Ressorts tauschen könnten. Die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Renate Künast und Jürgen Trittin bezeichneten die Rochade als Beleg dafür, dass in Merkels Kabinett "die blanke Personalnot" regiere.

Die CSU hatte nach dem Rücktritt Guttenbergs vorgeschlagen, einen Ressorttausch vorzunehmen. Als der bayerische Innenminister Joachim Herrmann einen Wechsel nach Berlin aus persönlichen Gründen abgelehnt hatte, fiel die Wahl auf den CSU-Landesgruppenchef. "Mit Hans-Peter Friedrich ist das eine ausgezeichnete Lösung", sagte Herrmann in München nach einer Sitzung der CSU-Landtagsfraktion. Der Name de Maiziere war schon früher als Kandidat für das Verteidigungsressort gehandelt worden. Der Vater des früheren Kanzleramtschefs, der in Sachsen auch schon als Innen- und Justizminister gearbeitet hatte, war Generalinspekteur der Bundeswehr.

Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, äußerte sich erleichtert, "das ein echtes politisches Schwergewicht dieses schwierige Amt übernimmt". Kirsch widersprach Guttenberg, der erklärt hatte, er hinterlasse seinem Nachfolger ein weitgehend bestelltes Haus. Vielmehr lasse der CSU-Politiker eine "riesengroße Baustelle" zurück, sagte Kirsch dem Sender N24. Vor dem neuen Minister stehen die Großaufgaben Bundeswehrreform mit unpopulären Entscheidungen über die Schließung von Kasernen sowie die Neuordnung der Rüstungsprojekte und die Vorbereitung auf den angestrebten Abzug aus Afghanistan.

Zieht sich Guttenberg völlig zurück?

Unklar war am Mittwoch weiter, ob Guttenberg alle politischen Ämter aufgeben wird, darunter auch sein Abgeordnetenmandat und den Vorsitz des CSU-Bezirks Oberfranken. Dies wollten weder sein Abgeordneten- noch sein Wahlkreisbüro oder der Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigen. Seehofer sagte, seine Information sei, dass alle politischen Ämter und Mandate niedergelegt worden seien oder Guttenberg dies noch tun werde. Der CSU-Vorsitzende wiederholte, dass er weiter Perspektiven für Guttenberg sehe und diese unterstützen werde. "Ich will, dass er der deutschen und bayerischen Politik erhalten bleibt." Guttenberg wird in der kommenden Woche mit einem Großen Zapfenstreich durch die Bundeswehr verabschiedet.

Unterdessen wurde weiter debattiert, ob der Rücktritt Guttenbergs richtig war. In einer Blitzumfrage für die ARD erklärten 53 Prozent der Befragten Guttenbergs Entscheidung für richtig. 44 Prozent sahen das nicht so. Auf Webseiten wie Facebook organisierten sich am Mittwoch die Guttenberg-Befürworter. Bis zum Mittag hatten auf der Seite "Wir wollen Guttenberg zurück" über 320.000 Facebook-Nutzer die Forderung angeklickt, dass der CSU-Politiker in der Politik bleiben solle.

Grüne befürchten CSU-Hardliner-Politik

Von der Opposition kam Kritik an der Berufung Friedrichs zum Innenminister. Die Grünen-Fraktionschefs Künast und Trittin erklärten, mit Friedrich drohe eine CSU-Hardliner-Politik. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy sagte, ob Friedrich dem Amt gewachsen sei, müsse sich erst noch zeigen. "Mit dem letzten CSU-Innenminister Friedrich Zimmermann hat die Bundesrepublik leider keine guten Erfahrungen gemacht", sagte er "Handelsblatt online".

Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren gegen Guttenberg ein

Die Staatsanwaltschaft im bayrischen Hof hat unterdessen ein Ermittlungsverfahren gegen den zurückgetretenen Verteidigungsminister eingeleitet. Geprüft werde insbesondere, ob strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzungen vorliegen und ob es ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gibt, teilte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch in Hof mit. Er verwies darauf, dass Guttenberg sein Bundestagsmandat niederlegen wolle und damit seine Immunität erlösche.

Bei der Staatsanwaltschaft Hof gingen den Angaben zufolge bisher rund 80 Strafanzeigen ein, die überwiegend den Vorwurf betreffen, Guttenberg habe in seiner Dissertation das Urheberrecht verletzt. Der Sprecher der Behörde verwies darauf, dass eine mögliche Verletzung des Urheberrechts grundsätzlich nur dann verfolgt werden könne, wenn dies ein Geschädigter beantrage. Von einem solchen liege der Staatsanwaltschaft Hof bislang aber keine Anzeige vor.

Somit könne die Strafverfolgungsbehörde nur dann selbst einschreiten, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht. Dies sei etwa dann der Fall, wenn der Täter entweder einschlägig vorbestraft sei, ein erheblicher Schaden drohe, der Geschädigte in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht oder die öffentliche Sicherheit gefährdet sei. (rtr/dapd/afp)