Berlin. .

SPD und Grüne im Bundestag klagen gegen die Verlängerung der Atomlaufzeiten. Der Beschluss der Regierung, den rot-grünen Atomausstieg vom Jahr 2000 rückgängig zu machen, verstoße aus mehreren Gründen gegen das Grundgesetz.

Im Streit über die Abkehr vom Atomausstieg liegt die Entscheidung nun beim Verfassungsgericht in Karlsruhe. Sowohl fünf SPD-geführte Länder als auch Abgeordnete von SPD und Grünen klagen in Karlsruhe gegen den Beschluss der Regierung, die 17 deutschen Atommeiler bis zu 14 Jahre länger laufen zu lassen als bislang geplant. Beide Klagen wurden am Montag in Berlin vorgestellt.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte den einst von Rot-Grün ausgehandelten Atomausstieg Ende 2010 gekippt, ohne den Bundesrat zu beteiligen. Atomkraftwerke sollen demnach im Schnitt zwölf Jahre länger am Netz bleiben dürfen. Wegen Sicherheitsbedenken hatte Greenpeace bereits Verfassungsbeschwerde erhoben. Nun wird die Laufzeitverlängerung also von zwei weiteren Seiten angefochten.

Länder sehen sich ausgebootet

Die Länder argumentieren, sie hätten an der Entscheidung beteiligt werden müssen. Ihnen seien damit neue Aufgaben übertragen worden. Statt in absehbarer Zeit die Atomaufsicht zurückzufahren, müssten sie sich nun auch noch um die nötige Nachrüstung und neue Sicherheitsauflagen kümmern.

Nach Angaben der Berliner Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) stützt sich die Klage auf Artikel 87c des Grundgesetzes, wonach Gesetze aus dem Bereich der Atomenergie der Zustimmung des Bundesrats bedürften, „sofern sie von den Ländern im Auftrag des Bundes ausgeführt werden sollen“. Sie fügte hinzu: „Das ist hier unstrittig der Fall.“

Die fünf Bundesländer sind davon allerdings nicht unmittelbar betroffen. In keinem der Länder steht ein Atomkraftwerk. Der Bremer Umweltsenator Reinhard Loske (Grüne) verwies jedoch darauf, außer dem Rhein-Main-Gebiet gebe es keine andere Region, die „derart gefährdet ist durch potenzielle Atomunfälle wie der Nordwesten und Bremen im Besonderen“.

Loske wandte sich zudem gegen die von der Bundesregierung mehrfach vorgebrachte Argumentation, auch Rot-Grün habe die Entscheidung über den Atomausstieg ohne Beteiligung der Länder getroffen. „Man kann sagen, seinerzeit wurde die Rechtsposition der Länder gegenüber dem Bund nicht verkürzt oder geschwächt, sondern sie wurde gestärkt“. Jetzt sei das Gegenteil der Fall gewesen.

Inhaltliche Bedenken

SPD und Grüne im Bund begründen ihre eigene Normenkontrollklage ebenfalls damit, dass die Länder nicht beteiligt wurden. Darüber hinaus gebe es aber auch „materielle“ - also inhaltliche - Verfassungsbedenken gegen die jüngsten Novellen des Atomgesetzes, sagte Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin. Anders als die Bundesländer wenden sich SPD und Grüne gegen beide Atomgesetznovellen, die von Schwarz-Gelb auf den Weg gebracht worden waren, und nicht nur gegen diejenige, in der die eigentliche Laufzeitverlängerung festgeschrieben worden ist.

Tatsächlich bedeute die Verlängerung der Atomlaufzeiten um 8 bis 14 Jahre „neue Gefahren für Mensch und Umwelt“, sagte Grünen-Umweltexpertin Bärbel Höhn. Das Schutzniveau der Anlagen und die Klagemöglichkeiten der Bürger seien nicht, wie von der Regierung angegeben, erweitert worden, sondern verringert.

„Die Entscheidung, die getroffen wurde, wird aus unserer Sicht keinen Bestand haben“, sagte SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier. Für ihre Klage haben SPD und Grüne nach eigenen Angaben genügend Unterschriften in ihren Fraktionen gesammelt, um das nötige Quorum zu überspringen. Die Klageschrift werde in den nächsten Tagen eingereicht, kündigte die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) an. Die Klage der Länder ist nach deren Angaben bereits in Karlsruhe.

Sofortige Abschaltung

Ob Karlsruhe die inzwischen drei Klagen zusammen behandeln wird und wie lange eine Entscheidung dauern könnte, vermochten die Kläger nicht abzuschätzen. Wäre die Klage erfolgreich, müssten die älteren deutschen Kraftwerke nach Einschätzung der Kläger sofort abgeschaltet werden. Denn dann wäre die Neufassung des Atomgesetzes nichtig und die Fassung von 2002, als der Atomausstieg gesetzlich festgeschrieben wurde, würde wieder gelten. (dapd)