Essen/Gummersbach. . Der Fall Kim alarmiert die Polizei. Der Vater hatte nach ihr bei Facebook gesucht und damit eine Anruf-Welle ausgelöst, die die Polizei überrannte. Kim ist wieder aufgetaucht - ohne Hinweis über Facebook. Was bleibt, ist die Frage, wie hilfreich solche Veröffentlichungen sind.

Die vermisste 15-jährige Kim aus Morsbach ist wieder aufgetaucht. Das Jugendamt griff die Ausreißerin mit einer Freundin in Braunschweig auf. Der entscheidende Hinweis, so die Polizei, kam von zwei Bahnreisenden, die die beiden Mädchen im Zug kennen gelernt hatten, und die wegen des jungen Aussehens der Mädchen stutzig geworden sind. Der Hinweis kam laut Polizei also nicht über Facebook, wo Kims Vermisstenanzeige so große Wellen geschlagen hatte.

„Wir haben über die Facebook-Anzeige keinen einzigen Hinweis bekommen, der uns genützt hat“, sagt der Sprecher der Gummersbacher Polizei Jürgen Dzuballe. Dafür hatte die Anzeige, die Kims besorgter Vater ins Netz gestellt hatte, die Polizeidienststelle in Gummersbach einen Tag nahezu lahm gelegt. Die Telefone der Vermittlungsstelle, der Leit- und Pressestelle waren überlastet. Journalisten aber auch besorgte Bürger wollten Auskunft.

Auch Kims Vater kapitulierte vor der Flut der Anfragen. Er legte alles in die Hände der Polizei, lässt keine Anfragen von Journalisten mehr zu. Sauer auf den Alleingang des Mannes ist die Polizei dennoch nicht. Man hat auch Verständnis für dem emotional getriebenen Schritt. „Er war aber wohl vollkommen überrascht, was er mit seinem Facebook-Aufruf ausgelöst hat“, so Dzuballe.

„Vermisstensuche ist Profiarbeit“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet, dass sich solche Suchaktionen auf eigene Faust im Netz mehren werden. Der Vorsitzende der GdP in NRW, Frank Richter, appelliert daher: „Vermisstensuche ist Profiarbeit, deshalb darf es keine Alleingänge an der Polizei vorbei geben.“ Richter mahnt, dass durch solche unkoordinierten Internetveröffentlichungen Ermittlungsspuren verschüttet werden können, weil so auch der Täter Zugang zu möglicherweise wichtigen Informationen erhält. „Wir haben Verständnis für die Not der Eltern, aber aus der Verzweiflung heraus können sie den Erfolg der Ermittlungsarbeit gefährden“, so Richter.

Die Polizei kann nur appellieren, verhindern kann sie solche Veröffentlichungen nicht. Auch im Fall der vermisste Anne H. aus Bargteheide wurden die Beamten vom Hilferuf der Mutter im Internet überrascht. Genau wie bei Kim brachten die Twitter- und Facebookveröffentlichung keinerlei nützliche Hinweise für die Polizei, erinnert sich Polizeisprecherin Sonja Kurz.

Schadet Ermittlungen

Doch auch der Fall Anne erreichte eine Dynamik, die sich von den Angehörigen und der Polizei nicht aufhalten ließ. Statt die Polizei bei ihrer Suche zu unterstützen, habe die Öffentlichmacherei den Ermittlern eher geschadet, glaubt Sonja Kurz. „Die Bewegungsfreiheit der Polizei war eingeschränkt, der öffentliche Druck groß. Unsere Leute konnten nicht in Ruhe arbeiten.“ Am Ende führte das Opfer selbst die Polizei auf die Spur des Täters.

Kurz rät Angehörigen von einer Veröffentlichung in sozialen Netzwerken eher ab. „Man weiß vorher nie, wie sich eine solche Geschichte entwickelt.“