Düsseldorf. . Der Billig-Stromanbieter Teldafax wird wegen wegen seiner Geschäftspraktiken von der Bundesnetzagentur überprüft. Grund ist der Rückzug des Lastschriftverfahrens für Kunden seit Anfang dieses Jahres.
Die Bundesnetzagentur prüft die Geschäftspraktiken des Strom- und Gasanbieters Teldafax. „Bei uns sind eine Reihe von Kundenbeschwerden über Teldafax eingegangen“, sagte eine Sprecherin der Behörde dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) auf Anfrage. Die Bundesnetzagentur habe deshalb ein Verfahren gegen die Energie- und die Marketingtochter von Teldafax eingeleitet. Die Aufseher vermuten einen Verstoß „gegen die Bestimmungen zu Energielieferverträgen mit Haushaltskunden“.
Teldafax hatte dem Bericht zufolge zum Jahreswechsel seinen mehr als 500.000 Kunden überraschend mitgeteilt, dass sie ihre Rechnungen künftig nicht mehr per Lastschrift, sondern per Überweisung bezahlen können. Das habe Kunden und Verbraucherschützer alarmiert.
Unternehmen ist ständig überschuldet
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, begründet Teldafax die Einstellung des Lastschriftverfahrens mit einem entsprechenden Wunsch des russischen Investors, der Teldafax übernehmen will. Weil der Billiganbieter seinen Strom oft billiger verkauft als einkauft, wurde das Unternehmen zwar von Kunden überrannt, lebte aber dem Bericht zufolge in ständiger Überschuldung. Seit Sommer 2010 bestehe nun eine Vereinbarung mit dem russischen Energiekonzern Energo Stream, der auch schon einen wesentlichen Teil des Kaufpreises gezahlt haben soll, wie die Zeitung weiter berichtet.
Die Bundesnetzagentur hält den Umgang von Teldafax mit seinen Kunden für falsch: „Unserer Meinung nach ist es nicht zulässig, nach Vertragsabschluss die vom Kunden gewünschte Zahlungsweise einseitig zu ändern“, teilte die Aufsichtsbehörde laut „Handelsblatt“ mit. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz müssten die Kunden mehrere Möglichkeiten haben, ihre Rechnungen zu begleichen.
Die Bundesnetzagentur fordert nun eine Stellungnahme von Teldafax. Wenn die Behörde „feststellt, dass Teldafax gegen gesetzliche Regelungen verstoßen hat und dieses Verhalten nicht abstellt, besteht die Möglichkeit, ein Zwangsgeld festzusetzen“, heißt es. Teldafax sagte auf Anfrage der Zeitung, der Vorgang werde geprüft. (afp)