Datenschutz gleich Täterschutz? Der Vergleich klingt vernichtend. Nicht immer trifft er zu. Aber in diesem Fall ist es so. Leider. Weil die Revierzentralen am Ufer des Rheins die telefonischen Meldungen der Schiffe nur sehr kurzzeitig speichern dürfen, scheitert jede Verfolgung von Umweltsündern. Schiffsführer, die mal eben ihre Restchemikalien in den Strom kippen, hinterlassen bei den Meldestellen an Land keine Spuren.

Wir reden hier nicht über eine unschöne Verfärbung des Flusses, die das romantische Bild stört. Der Rhein und seine Nebenflüsse dienen ihren Uferregionen als großes Trinkwasserreservoir. Wer also diese Lebensadern bewusst oder unbewusst vergiftet, muss zur Verantwortung gezogen werden können. Wer Gesetze formuliert, die die Verfolgung der Umweltsünder unmöglich macht, hat sie zu korrigieren.

Insofern: Es ist gut, dass das Bundesverkehrsministerium auf Druck der Rheinanlieger-Länder die Absicht hat, einengende Vorschriften zu lockern. Ob es sich damit durchsetzt, ist derzeit eine noch offene Frage. Die Berliner Koalition ist uneins, wie sie die künftige Vorratsdatenspeicherung generell handhaben wird. Sollte die politisch wie rechtlich brisante Debatte dazu führen, dass der Datenschutz am Rheinufer auf lange Sicht und kurioserweise ein Täterschutz bleibt, wäre dies ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat.