Rom. .

Bisher blieb er verschont. Doch künftig muss Silvio Berlusconi befürchten, vors Gericht zitiert zu werden. Die italienischen Verfassungsrichter haben das umstrittene Immunitätsgesetz teilweise aufgehoben. Es hatte Berlusconi bislang geschützt.

Das italienische Verfassungsgericht hat das umstrittene Immunitätsgesetz, das Ministerpräsident Silvio Berlusconi vor Strafverfolgung schützte, teilweise aufgehoben. Wie die Nachrichtenagentur Ansa und lokale Medien am Donnerstag berichteten, einigten sich die 15 Richter auf einen Kompromiss. Die Richter müssen fortan von Fall zu Fall selbst entscheiden, ob Berlusconi vor Gericht erscheinen muss oder nicht. Demnach schränkte das Gericht den Anwendungsbereich der Norm ein und setzte die Regelung aus, wonach Berlusconi generell nicht vor Gericht erscheinen muss.

Die Regelung erlaubte es bisher, dass Verfahren gegen Regierungsmitglieder für 18 Monate ausgesetzt werden können, wenn die Betroffenen wegen ihrer Amtspflichten nicht an einem Prozess teilnehmen können. Aus diesem Grund liegen derzeit zwei Verfahren gegen Berlusconi auf Eis. In einem Fall geht es um mutmaßliche Steuerhinterziehung, im anderen Fall um den Vorwurf der Bestechung. (afp)