Die Forderung des Verfassungsgerichts nach Korrekturen im Nachtragshaushalt 2010 ist die erste herbe Schlappe für die rot-grüne Minderheitsregierung.
Die Forderung des Verfassungsgerichts nach Korrekturen im Nachtragshaushalt 2010 muss man als klares Warnsignal Richtung Düsseldorf interpretieren: Mit der ungezügelten Verschuldungspolitik in NRW, so die Botschaft der Münsteraner Richter, muss Schluss sein.
An Mahnungen vor einer Neuverschuldung in Rekordhöhe hatte es nicht gemangelt. Trotzdem gab Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) ihrer teuren „vorsorgenden Sozialpolitik“ Vorrang vor einem strikten Sparkurs. Das war ein Fehler. Nicht nur, weil Rot-Grün damit in Konflikt mit der Landesverfassung geriet, sondern auch politisch. Neue Kredite in Höhe von 8,4 Milliarden Euro bedeuteten die falsche Weichenstellung.
Der Brief aus Münster traf die Regierung gestern offenbar völlig unvorbereitet. Entsprechend groß war die Verwirrung, bis man sich zu einer ersten Reaktion im Stande sah – auch das kein Ruhmesblatt.
Die Opposition im Landtag dagegen jubelt. Nach ihrem Wahldebakel vom Mai letzten Jahres und der teils mühseligen personellen Neuaufstellung der vergangenen Monate können CDU und FDP wieder einen Erfolg für sich verbuchen. Sie haben die Regierung dort getroffen, wo sie bislang am angreifbarsten ist – in ihrer Finanzpolitik.