Straftäter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden, müssen in speziellen Therapieeinrichtungen untergebracht werden. Das ist die Konsequenz aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der den bisherigen Umgang mit solchen Tätern – sie blieben in Sicherungshaft – beanstandet hat. Es hilft nichts, über den Spruch und das hohe Sicherheitsrisiko zu lamentieren. Er ist zu befolgen.
Daran ändert auch der Umstand nichts, dass es sich bei dieser Gruppe grundsätzlich um gefährliche Leute handelt, deren künftiges Verhalten selbst von erfahrenen von Psychologen und Therapeuten nur schwer einzuschätzen ist. Jetzt geht es darum: Wo sollen sie hin?
Die Standortentscheidung lautet: Oberhausen. Proteste sind programmiert. Sie wären es in jeder Stadt, die dafür ausgewählt worden wäre. Das ist auch den Entscheidern völlig klar. Umso schwerer lastet auf ihnen jetzt die Verantwortung, den Ängsten und Befürchtungen der Menschen Rechnung zu tragen.
Mit Beschwichtigung ist das nicht getan. Es müssen konkrete, nachprüfbare Maßnahmen bei Unterbringung und Überwachung her. Wahrscheinlich mehr und entsprechend geschultes Personal. Das kostet Geld. Aber daran darf es nicht scheitern: Der Schutz der Bevölkerung muss Vorrang haben. Ohne jedes Wenn und Aber.