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Vorsicht beim Slalomfahren um die Schlaglöcher: Ein Mal nicht aufgepasst, und der Reifen geplatzt oder die Achse gebrochen. Dann fängt der Ärger richtig an: Wer nämlich in dem Fall haftet, ist unklar geregelt und wird vor Gericht von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden.
Schnee und Eis sind momentan auf dem Rückzug, dennoch sollten Autofahrer weiterhin langsam und vorsichtig fahren. Wer nämlich in ein Schlagloch gerät und Schäden davonträgt, steht vor einem Problem: Es ist nicht klar geregelt, wer in dem Fall haftet. Ob Stadt oder Land die Straßen nicht ordentlich gewartet haben oder ob sich der Autofahrer unvorsichtig verhalten hat, müssen meist Gerichte entscheiden. Die Urteile dazu fallen höchst unterschiedlich aus. Mal gibt ein Amtsgericht dem Autofahrer Recht, mal der Kommune oder dem Land. Oft läuft es auch auf einen Vergleich aus.
Sowohl der ADAC als auch der Automobilclub von Deutschland raten deshalb dazu, noch an der Unfallstelle Beweisfotos zu machen und die Polizei zu rufen, die die Unfallstelle sichert. „Halten Sie einen Gegenstand in das Schlagloch, so dass hinterher abzuschätzen ist, wie tief das Loch war“, empfiehlt Jurist Jost Kärger vom ADAC. Zeugen seien ebenfalls hilfreich. Im nächsten Schritt muss sich der geschädigte Autobesitzer an den jeweiligen Verkehrssicherungspflichtigen wenden – also meist die Kommune. Die haftet aber nur, wenn bewiesen werden kann, dass sie ihre Verkehrssicherungspflicht auch verletzt hat. „Wenn Sie der erste sind, der in einen frischen Frostaufbruch fährt, sieht es schlecht für Sie aus“, sagt Kärger. Es könne nicht von der Stadt verlangt werden, drei Mal am Tag ihre Straßen abzufahren.
Kein Grundrecht auf sichere Straßen
Der AvD weist darauf hin, dass Autofahrer kein Grundrecht auf sichere Straßen haben, sondern in erster Linie selbst gefordert sind, ihre Fahrweise den Verhältnissen anzupassen. Dennoch muss sich die Kommune oder das Land darum kümmern, dass die Straßen „verkehrssicher“ sind. Was genau das heißt, ist allerdings im Gesetz nicht genau definiert. „Sind in das Loch, in dem Sie gelandet sind, schon drei andere Autofahrer gefahren und die Stadt hat sich seit Tagen nicht darum gekümmert, obwohl der Straßenschaden bekannt war, haben Sie schon bessere Chancen“, so Kärger.
Erste Maßnahmen der Kommune können ein Warnschild oder eine vorübergehende Geschwindigkeitsbegrenzung sein. Letztlich entscheidet aber die Rechtssprechung, ob es zum Beispiel leichtsinnig ist, durch eine Pfütze zu fahren, deren Tiefe nicht abzuschätzen ist oder ob hier dringend hätte abgesperrt werden müssen. Jost Kärger: „Dazu gibt es hunderte uneinheitliche Urteile.“ Jedes Jahr sei dieses Thema „sehr unerfreulich“.
Vollkaskoversicherungen übernehmen einen Schlaglochschaden in der Regel. Der AvD empfiehlt aber, vorher abzuwägen, ob es sich lohnt, eine Prämienerhöhung in Kauf zu nehmen. ADAC-Jurist Kärger appelliert daher dringend an die Vernunft der Autofahrer: „Fahren Sie vorausschauend und langsam, so dass Sie Schlaglöchern und Pfützen ausweichen können. Sie ersparen sich viel Ärger, wenn es gar nicht erst zu einem Schaden kommt.“