Brüssel. Verbraucher können nicht ausschließen, dass im Supermarkt bald Klonfleisch verkauft wird. Die EU-Agrarminister wollen sich ein Tor für die Vermarktung offen halten. Damit ist ein gesetzlicher Bann für Fleisch und Milch vervielfältigter Tiere und ihres Nachwuchses komplett in Frage gestellt.

Europas Verbraucher können nicht ausschließen, dass sie in Zukunft im Supermarkt auf Fleisch vom Nachwuchs geklonter Bullen treffen. Die 27 EU-Agrarminister haben dafür gestimmt, Produkte von Nachkommen vervielfältigter Tiere in das Zulassungsverfahren für Lebensmittel einzuschließen.

Das heißt – sofern das EU-Parlament zustimmt – einerseits, dass ein rechtsfreier Zustand beendet wird und Fleisch vom Klon-Nachwuchs künftig angemeldet und genehmigt werden muss. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner spricht deshalb von einer „Verschärfung“ der Regeln. Zudem hebt Aigner hervor, dass sich die Minister für ein gesondertes Gesetz über das umstrittene Thema stark machen, das auch grundsätzliche ethische Aspekte berücksichtigt. Aigner erklärt, sie selbst sehe den Einsatz des Klonens in der Lebensmittelproduktion „äußerst kritisch“.

Andererseits halten die Minister mit ihrem Beschluss ein Tor für den Verkauf von Klonfleisch geöffnet. Denn durch die Einbeziehung in die Lebensmittel-Verordnung könnten Züchter künftig Produkte von Nachkommen kopierter Tiere anmelden. Die EU-Beamten müssten sie dann genehmigen, sofern es keine gesundheitlichen Vorbehalte für den Verzehr gibt – und die erkennt derzeit nicht einmal die Verbraucherorganisation Foodwatch. Das dürfte ganz im Sinne einiger EU-Staaten sein. Denn nach Angaben von Diplomaten sind einige EU-Regierungen erkennbar gegen einen generellen EU-Bann der umstrittenen Produkte, die in anderen Teilen der Welt bereits heute verkauft werden.