Leipzig. Längere Laufzeiten für die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Biblis A hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig abgelehnt. Die Betreiber wollten längere Laufzeiten dadurch erreichen, dass Reststrommengen des Akws Mülheim-Kärlich auf die beiden anderen Kraftwerke übertragen würden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat längere Laufzeiten für die beiden Atomkraftwerke Brunsbüttel und Biblis A abgelehnt. In seinem am Donnerstag verkündeten Urteil bestätigte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanzen und wies die Klagen der Akw-Betreiber ab. Die Betreiber wollten die längeren Laufzeiten dadurch erreichen, dass so genannte Reststrommengen des Akws Mülheim-Kärlich auf die beiden anderen Kraftwerke übertragen würden.

Das Bundesverwaltungsgericht kam aber zu dem Schluss, dass die Reststrommengen von Mülheim-Kärlich nur auf jene Akw übertragen werden dürfen, die in einer Fußnote zum Atomgesetz von 2002 aufgeführt werden. Die mehr als 30 Jahre alten Kraftwerke Biblis A und Brunsbüttel sind nicht in dieser Liste von insgesamt sieben Kraftwerken aufgeführt.

Mit dem «Ausstiegsgesetz» hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung vor sieben Jahren den einzelnen Atomkraftwerken jeweils bestimmte Strommengen zugebilligt, die sie noch produzieren dürfen, um auf eine Laufzeit von insgesamt 32 Jahren zu kommen. Die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Biblis A haben diese so genannten Reststrommengen nahezu verbraucht. (afp)

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