Düsseldorf. .

Getrennt lebende Partner, die für ein Kind Unterhalt zahlen müssen, können künftig von ihrem Einkommen mehr für sich selbst behalten. Das regelt die neue Düsseldorfer Tabelle. Die Unterhaltszahlungen selbst steigen nicht.

Getrennt lebende Väter können ab Januar mehr Geld für sich selbst behalten. Das ergibt sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle für 2011, die das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag bekanntgab. Danach erhöht sich der sogenannte Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern um 50 auf mindestens 950 Euro. Die Tabellenwerte für die Unterhaltszahlungen selbst bleiben unverändert.

Die Düsseldorfer Tabelle wird seit 1962 von den Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen erarbeitet, sie wird aber bundesweit zur Berechnung von Unterhaltspflichten herangezogen. In den östlichen Bundesländern wird sie um zusätzliche niedrige Einkommensstufen nach der Berliner Tabelle ergänzt.

Höherer Selbstbehalt an höhere Hartz-IV-Leistungen gekoppelt

Mit der Erhöhung des Selbstbehalts reagierten Familienrichter auf die Entwicklung des Existenzminimums und die geplante Anhebung der Hartz-IV-Regelleistung um fünf Euro. Die 950 Euro Selbstbehalt gelten bei einem Nettoeinkommen bis 1500 Euro. Bei einem Nettoeinkommen von 2500 Euro kann der Unterhaltspflichtige mindestens 1250 Euro für sich behalten, bei 5000 Euro 1850 Euro.

Die zustehenden Unterhaltszahlungen selbst richten sich nach dem Alter der Kinder und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Die Tabellenwerte liegen hier unverändert zwischen 317 Euro für ein Kleinkind bei einem Nettoeinkommen bis 1500 Euro und 781 Euro bei einem volljährigem Kind und einem Nettoeinkommen bis 5100 Euro. Sie gelten, wenn der Unterhaltspflichtige an zwei Personen zahlen muss, etwa das Kind und die Mutter.

Auch der Selbstbehalt gegenüber den volljährigen eigenen Kindern, gegenüber der Mutter und gegenüber den eigenen Eltern steigt an. Hier ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen höher, weil diese Personen als weniger schutzbedürftig gelten: Der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern mit eigenem Haushalt erhöht sich um 50 auf mindestens 1150 Euro, gegenüber einer alleinerziehenden Mutter auf 1050 Euro und gegenüber den Eltern um 100 auf 1500 Euro. (afp)