München..
Heiner Geißler hält eine Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 für unrealistisch. Der Schlichter sieht keine rechtliche Basis für ein Referendum. Der Schlichterspruch Geißlers wird für Dienstag erwartet.
Vor der letzten Schlichtungsrunde im Konflikt um „Stuttgart 21“ am Samstag hat der Schlichter Heiner Geißler eine Volksabstimmung über das Bahnprojekt als unrealistisch bezeichnet. Prinzipiell sei ein Volksentscheid etwas Richtiges und im konkreten Fall wäre ein solcher auch die einfachste Lösung, sagte Geißler der „Süddeutschen Zeitung“. „Doch bei Stuttgart 21 ist eine Volksabstimmung schwierig, wenn nicht gar unmöglich, weil dafür eine rechtliche Basis fehlt und der Landtag eine Volksabstimmung abgelehnt hat“, fügte Geißler hinzu.
SPD und Grüne fordern eine Volksabstimmung in Baden-Württemberg, um den Konflikt um das Bahnprojekt zu lösen. Die beiden Oppositionsparteien waren damit jedoch am Widerstand der Landtagsmehrheit aus CDU und FDP gescheitert. Bei der Landtagswahl im März treten SPD und Grüne mit dem Versprechen an, einen Volksentscheid einzuleiten.
Schlichterspruch am Dienstag erwartet
Die Schlichtungsgespräche sollen am Samstag fortgesetzt werden, um noch verbliebende Fragen der seit Wochen laufenden Schlichtung aufzugreifen. Für Dienstag kommender Woche ist die Abschlusssitzung vorgesehen, auf der ein Schlichterspruch Geißlers erwartet wird.
Sein Spruch werde nichts mit Parteipolitik zu tun haben, kündigte Geißler an. „Mein Schlichterspruch wird einen Anteil daran haben, dass die Stadt hinterher schöner und besser ist, als das jetzt der Fall ist“, sagte er der „SZ“. Dazu gehöre, dass jene Gleisflächen, die bei beiden Konzepten im Zentrum von Stuttgart frei würden, „dem Zugriff von Spekulanten entzogen werden müssen“. Die Grundstücke müssten einer ökologischen Nutzung für Familien, für Sport und Freizeitaktivitäten offenstehen, sagte Geißler.
Sollte Geißler Änderungen an dem Bahnprojekt vorschlagen, werde die Landesregierung prüfen, „ob diese von den Beschlüssen des Planfeststellungsverfahrens gedeckt sind“, sagte Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU) der Zeitung. Aus Regierungskreisen hieß es dem Bericht zufolge, für Verbesserungen gelte jedoch eine Obergrenze von 500 Millionen Euro.