München. .
Opel hat die Wettbewerbshüter gegen sich aufgebracht. Der Autobauer wirbt mit einer „lebenslangen Garantie“. Das sei eine „klar irreführende Angabe“, kritisiert die Wettbewerbszentrale. Und hat den Konzern laut einem Medienbericht verklagt.
Die „lebenslange Garantie“, mit der der Autobauer Opel seit August für seine Produkte wirbt, hat ein juristisches Nachspiel. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ vorab meldete, hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs den Autobauer beim Landgericht Darmstadt verklagt. Der Sprecher der Wettbewerbszentrale, Andreas Ottofülling, sagte dem Magazin: „Wir halten das für eine klar irreführende Angabe.“ Die Zentrale hatte den Hersteller bereits abgemahnt. Die Opel-Garantie ist bis zu einer Laufleistung von 160.000 Kilometern begrenzt. Schon ab 50.000 Kilometern muss der Käufer außerdem für Materialkosten zahlen.
Opel argumentierte laut „Focus“, dass ein Privat-Pkw in Deutschland im Schnitt jährlich nur 11.000 Kilometer fährt. Die Garantie reiche also für etwa 15 Jahre und damit für „ein normales Autoleben“. (dapd)