Rot-Grün geht zurück auf Los. Nach ersten schulpolitischen Korrekturen dreht die NRW-Koalition jetzt schwarz-gelbe Beschlüsse im Kommunalbereich zurück.

Dass SPD und Grüne die Bürgermeister-Stichwahl isoliert wiedereinführen wollen und weitere Reformen zurückstellen, hat juristische und handfeste politische Gründe. Im Gegensatz zur ebenfalls angestrebten Sperrklausel für Räte ist die Stichwahl verfassungsrechtlich wasserdicht. Und: eine Mehrheit im Landtag scheint leichter zu organisieren. Rot-Grün hat mehrere ­„Kommunalos” der CDU im Blick.

Produkt eines typischen Koalitionsgeschachers

Sie kassieren das Produkt eines typischen Koalitionsgeschachers. Den Verzicht auf die Stichwahl hatte die FDP durchgesetzt – in der Hoffnung, im ersten Anlauf in der einen oder anderen Gemeinde einen Bewerber ihrer Farbe durchzubringen, der nicht die 50-Prozent-Hürde überwinden muss. Die CDU machte mit – zähneknirschend, weil das kommunale Wahlrecht geschwächt wurde.

Weder nutzt es den Rathäusern noch der Bürgerschaft, wenn sich ihre Top-Leute auf eine Zustimmung von nicht mehr als einem Viertel der Wahlberechtigten berufen ­können. Das wertet das Spitzenamt ab – und alle, die es innehaben. Kommunalwahlen sollten uns wichtiger sein.